Ausführliche Erklärung
Die Heizlast ist die Grundgröße jeder Heizungs-Auslegung. Sie beschreibt, wie viel Heizleistung ein Gebäude an dem kältesten typischen Tag (Norm-Außentemperatur) benötigt, um eine definierte Innentemperatur (meist 20–22 °C) zu halten. Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 12831 und berücksichtigt: U-Werte aller Außenbauteile, Fensterflächen, Lüftungsverluste, geographische Lage, Norm-Außentemperaturen und interne Wärmegewinne.
Norm-Außentemperaturen 2026 (Auswahl):
- Hamburg, Bremen: −10 °C
- Berlin, Hannover: −12 °C
- Frankfurt, Stuttgart: −12 °C
- München, Dresden: −16 °C
- Garmisch-Partenkirchen: −18 °C
Typische Heizlasten für ein 140-m²-Einfamilienhaus:
- Passivhaus: 1,5–2,5 kW
- KfW-40-Neubau: 3,0–4,5 kW
- KfW-55-Neubau: 4,5–6,0 kW
- Sanierter Altbau: 6,0–9,0 kW
- Teilsanierter Altbau (1980er): 9,0–13,0 kW
- Unsanierter Altbau (1960er, ungedämmt): 14,0–20,0 kW
Die Heizlast bestimmt die Wärmepumpen-Größe. Eine zu groß dimensionierte Anlage taktet zu oft (kurze Ein/Aus-Zyklen, Verschleiß, niedrige JAZ). Eine zu klein dimensionierte Anlage muss an extremen Tagen den elektrischen Heizstab nutzen (hoher Stromverbrauch, niedrige JAZ). Ideal ist eine Wärmepumpe, die 90–100 Prozent der Heizlast bei Norm-Außentemperatur abdeckt.
Für die BEG-Förderung der Wärmepumpe ist eine Heizlastberechnung Pflicht. Energieberater (BAFA-Liste) erstellen sie für 200–400 €. Vereinfachte Berechnungen über Wohnfläche × Heizlast-Kennwert (z. B. 50 W/m² für sanierten Bestand) liefern nur grobe Richtwerte – für die seriöse Auslegung ist die DIN-EN-12831-Rechnung notwendig.