Glossar · Immobilien

Notarkosten

Auch: Notargebühren · Notary Fees
Kurzdefinition

Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch. ~1,5–2,0 % vom Kaufpreis.

Ausführliche Erklärung

Notarkosten entstehen beim Immobilienkauf zwingend, weil der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss (§311b BGB). Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes; ihre Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt – Verhandlung ist nicht möglich. **Gebührenkomponenten**: 1. **Beurkundung des Kaufvertrags**: ca. 1,0 % vom Kaufpreis 2. **Auflassungsvormerkung**: 0,5 % 3. **Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch**: 0,5 % 4. **Eintragung der Grundschuld** (für Bankdarlehen): 0,2–0,4 % von der Grundschuldsumme 5. **Mehrwertsteuer 19 %**: auf alle Notargebühren **Beispielrechnung 500.000 € Kaufpreis, 400.000 € Darlehen**: - Beurkundung Kaufvertrag: ca. 5.000 € - Auflassung + Grundbuch: ca. 5.000 € - Grundschuld 400.000 €: ca. 1.500 € - MwSt 19 %: ca. 2.180 € - Summe inkl. MwSt: ~13.680 € = 2,7 % Die genaue Höhe variiert je nach Komplexität. Standard-Eigenheimkauf liegt bei 1,5–2,0 %, komplexere Konstellationen (Eigentümergemeinschaft, Erbbaurecht, Teilungserklärung) können 2,5 % erreichen. **Aufgaben des Notars**: 1. Beratung beider Parteien (Käufer, Verkäufer) – muss neutral sein 2. Vertragsgestaltung 3. Beurkundung (Vorlesen + Unterschrift) 4. Anmeldung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch 5. Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts 6. Eintragung des neuen Eigentümers nach Kaufpreiszahlung 7. Eintragung der Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank **Wer wählt den Notar?** Üblicherweise der Käufer, weil er die Kosten trägt. In manchen Regionen gibt es lokale Konventionen (Verkäufer-Notar). Empfehlung: Notar mit guter Reputation in der Region wählen, möglichst über Empfehlung. **Vor der Beurkundung**: Der Notarvertragsentwurf muss mindestens 14 Tage vor dem Termin vorliegen (§17 BeurkG). Diese Frist sollte unbedingt für eine ehrliche Prüfung genutzt werden – eventuell mit Anwalt oder Verbraucherzentrale (50–150 € für Vertragsprüfung lohnen sich).

Formel

Notarkosten ≈ 1,5–2,0 % vom Kaufpreis (inkl. Grundbuch und Grundschuld)

Beispiel

500.000 € Eigenheim, 400.000 € Darlehen. Notarkosten Beurkundung + Grundbuch + Grundschuld + MwSt: ca. 13.700 €.

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Quellen

Veröffentlicht 1.2.2026 · Zuletzt aktualisiert 7.5.2026 · Numera Vision Redaktion