Ausführliche Erklärung
Notarkosten entstehen beim Immobilienkauf zwingend, weil der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss (§311b BGB). Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes; ihre Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt – Verhandlung ist nicht möglich.
**Gebührenkomponenten**:
1. **Beurkundung des Kaufvertrags**: ca. 1,0 % vom Kaufpreis
2. **Auflassungsvormerkung**: 0,5 %
3. **Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch**: 0,5 %
4. **Eintragung der Grundschuld** (für Bankdarlehen): 0,2–0,4 % von der Grundschuldsumme
5. **Mehrwertsteuer 19 %**: auf alle Notargebühren
**Beispielrechnung 500.000 € Kaufpreis, 400.000 € Darlehen**:
- Beurkundung Kaufvertrag: ca. 5.000 €
- Auflassung + Grundbuch: ca. 5.000 €
- Grundschuld 400.000 €: ca. 1.500 €
- MwSt 19 %: ca. 2.180 €
- Summe inkl. MwSt: ~13.680 € = 2,7 %
Die genaue Höhe variiert je nach Komplexität. Standard-Eigenheimkauf liegt bei 1,5–2,0 %, komplexere Konstellationen (Eigentümergemeinschaft, Erbbaurecht, Teilungserklärung) können 2,5 % erreichen.
**Aufgaben des Notars**:
1. Beratung beider Parteien (Käufer, Verkäufer) – muss neutral sein
2. Vertragsgestaltung
3. Beurkundung (Vorlesen + Unterschrift)
4. Anmeldung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
5. Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
6. Eintragung des neuen Eigentümers nach Kaufpreiszahlung
7. Eintragung der Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank
**Wer wählt den Notar?** Üblicherweise der Käufer, weil er die Kosten trägt. In manchen Regionen gibt es lokale Konventionen (Verkäufer-Notar). Empfehlung: Notar mit guter Reputation in der Region wählen, möglichst über Empfehlung.
**Vor der Beurkundung**: Der Notarvertragsentwurf muss mindestens 14 Tage vor dem Termin vorliegen (§17 BeurkG). Diese Frist sollte unbedingt für eine ehrliche Prüfung genutzt werden – eventuell mit Anwalt oder Verbraucherzentrale (50–150 € für Vertragsprüfung lohnen sich).