Grundsteuer 2025: So wird gerechnet
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert, daraus den Grundsteuermessbetrag (über die Steuermesszahl), und deine Kommune wendet darauf ihren Hebesatz an.
Für dich als Eigentümer ist die praktische Formel einfach:
Den Messbetrag findest du auf deinem Grundsteuermessbescheid. Den Hebesatz legt deine Stadt fest – auf unseren Stadt-Seiten ist er, wo amtlich verfügbar, bereits vorausgefüllt.
Warum der Hebesatz so entscheidend ist
Bei identischem Messbetrag entscheidet allein der kommunale Hebesatz über die Höhe. Die Spannweite ist enorm:
| Hebesatz | bei Messbetrag 120 € | Einordnung |
|---|---|---|
| 300 % | 360 €/Jahr | sehr günstig |
| 470 % | 564 €/Jahr | Bundesschnitt |
| 700 % | 840 €/Jahr | teuer |
| 1.200 % | 1.440 €/Jahr | Spitzenwerte (z. B. Offenbach, Oberursel) |
Was tun bei einer hohen Grundsteuer?
- Messbescheid prüfen: Fehler bei Wohnfläche, Baujahr oder Bodenrichtwert kommen vor – ein Einspruch kann sich lohnen.
- Hebesatz vergleichen: Bei einem geplanten Umzug/Kauf macht der Hebesatz über Jahre tausende Euro aus.
- Umlage bei Vermietung: Die Grundsteuer ist als Betriebskosten auf Mieter umlegbar.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind dein Grundsteuermessbescheid und die Hebesatzsatzung deiner Kommune.