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Lokale Berechnung · Baden-Württemberg

Grundsteuer in Weinstadt berechnen – lokaler Hebesatz | Rechner

Weinstadt erhebt einen Hebesatz von 285 % auf die Grundsteuer B. Messbetrag × Hebesatz = deine Jahres-Grundsteuer — hier direkt ausrechnen.

Weinstadt

Landkreis Rems-Murr-Kreis · Baden-Württemberg

26.926 Einwohner · Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Stand 12/2025

Passt bei „Pendeln in die Stadt“

23 %schwach

Platz 625 von 627 · 6 von 8 Themen mit Daten

Selbst gewichten auf der Karte

Grundsteuer-Hebesatz in Weinstadt

Hebesatz Grundsteuer B
285 %
−30 %Hebesatz unter dem Richtwert Baden-Württemberg

Redaktionell gepflegter Wert für Weinstadt. Der Quellennachweis wird mit der laufenden Datenerhebung nachgetragen.

Ortsprofil

So lebt es sich in Weinstadt

Jede Zahl mit Quelle und Stand. „Besser als 70 %“ heißt: 70 % der verglichenen Städte schneiden bei diesem Punkt schlechter ab. So rechnen wir

Geld und Wohnen

Themenwert 17schwach

Arbeit

Themenwert 10schwach
  • Arbeitsplätze am Ort289 je 1.000 EinwohnerStatistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Tabelle 13111-01-03-5, Tabelle 12411-01-01-5) · Stand 06/2025 · eigene Berechnung
    schwachbesser als 10 %
    verglichen mit 626 Städten

Unterwegs

Themenwert 49mittel

Gesundheit

Themenwert 13schwach

Einkaufen

Daten folgen

Familie

Themenwert 12schwach
  • Betreuung unter 328,3 % der Kinder unter 3Wert des Landkreises Rems-Murr-KreisStatistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Tabelle 22543-01-02-4, Tabelle 12411-02-03-4) · Stand 03/2024 · eigene Berechnung
    schwachbesser als 12 %
    verglichen mit 627 Städten

Umwelt und Ruhe

Themenwert 26eher schwach

Freizeit

Daten folgen

Weinstadt im Profil

Weinstadt liegt in Baden-Württemberg und zählt rund 26.750 Einwohner – damit eine kleinere Mittelstadt in Baden-Württemberg mit geschätzt etwa 13.049 Haushalten. Stadt-eigene Werte liegen für Hebesatz Grundsteuer B vor. Kaufpreis/m² ist ein Richtwert für Baden-Württemberg – Weinstadt selbst ist dafür noch nicht erhoben.

Hebesatz Grundsteuer B

285 %

Wert für Weinstadt

Kaufpreis/m²

4.200 €

Richtwert Baden-Württemberg

Was bedeutet das konkret für Weinstadt?

Die Grundsteuer B in Weinstadt berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz von 285 %. Diesen Hebesatz legt Weinstadt eigenständig fest – deshalb kann die Grundsteuer trotz identischem Messbetrag deutlich von Nachbarkommunen in Baden-Württemberg abweichen. Seit der Grundsteuerreform 2025 ist der lokale Hebesatz der entscheidende Stellhebel für deine jährliche Belastung.

Für die Berechnung in Weinstadt sind vor allem die für dieses Tool relevanten lokalen Kennzahlen entscheidend: Hebesatz Grundsteuer B 285 % und Kaufpreis/m² 4.200 €. Diese Werte fließen direkt in das Ergebnis ein und machen den Rechner für Weinstadt in Baden-Württemberg aussagekräftiger als eine bundesweite Pauschale.

Vergleich mit den Nachbarstädten von Weinstadt

Die nächstgelegenen Städte sind Waiblingen (6 km), Fellbach (7 km) und Esslingen am Neckar (9 km). Die Strompreise schwanken regional nur um wenige Prozentpunkte, weil das Netzentgelt im jeweiligen Bundesland einheitlich kalkuliert wird. Ein Vergleich lohnt sich aber bei den Hebesätzen der Grundsteuer und den lokalen Förderprogrammen, die je nach Kommune erheblich variieren – gerade, wenn du in der Region einen Umzug oder ein Investment planst.

Mit rund 26.750 Einwohnern ist Weinstadt kleiner als das 6 km entfernte Waiblingen (56.516 Einwohner). Die Marktdichte beeinflusst Energie-Versorger-Konkurrenz und damit indirekt die Tarif-Verfügbarkeit – größere Städte haben typischerweise Zugriff auf mehr Spezialtarife, etwa für Wärmepumpen oder E-Auto-Laden.

Lokale Bedingungen in Baden-Württemberg

  • Hebesatz Grundsteuer B: 285 % – kommunaler Hebesatz Grundsteuer B – wird mit dem Messbetrag multipliziert.
  • Kaufpreis/m²: 4.200 € (Richtwert Baden-Württemberg) – durchschnittlicher Kaufpreis pro m².

Praktische Tipps für Weinstadt

  • Strompreis in Weinstadt: 38,4 ct/kWh — Anbieter-Wechsel kann 10–20 % Ersparnis bringen.
  • Gaspreis in Weinstadt: 11,7 ct/kWh — bei jährlichem Verbrauch von 20.000 kWh entspricht das rund 2.200 €.
  • Bei einem Kaufpreis von 4.200 €/m² und Kaltmiete 11,20 €/m² ergibt sich ein Kaufpreisfaktor von 31,3.
  • Wasserhärte in Weinstadt: 14 °dH — beeinflusst Spülmaschine, Boiler und Waschmittelbedarf.

Häufige Fragen zu Weinstadt

Wie hoch ist die Grundsteuer in Weinstadt?

Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz in Weinstadt bei 285 % — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hebesatzsatzung der Kommune. Deine Jahressteuer ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts, multipliziert mit 285 und geteilt durch 100. Bei einem Messbetrag von 100 € entspricht damit jeder Hebesatz-Punkt genau einem Euro Jahressteuer — der Rechner oben nimmt dir das Umrechnen ab.

Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag für mein Objekt?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, nicht im Bescheid der Stadt Weinstadt. Welches Bewertungsmodell dahintersteht, entscheidet Baden-Württemberg: Im Bundesmodell fließen Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und Baujahr ein, einzelne Länder rechnen dagegen reine Flächen- oder Bodenwertmodelle mit anderen Eingangsgrößen. Die Kommune legt auf den fertigen Messbetrag nur noch ihren Hebesatz von 285 % an.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Zahlungspflichtig gegenüber Weinstadt bleibt der Eigentümer. Die Grundsteuer zählt aber zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV und lässt sich über die Nebenkostenabrechnung weitergeben, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten vorsieht. Wie stark das die Abrechnung belastet, hängt direkt am Hebesatz von 285 % — bei gleichem Messbetrag zahlen Haushalte in Nachbarkommunen mit niedrigerem Satz entsprechend weniger.

Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid zu hoch erscheint?

Prüfe zuerst den Messbescheid des Finanzamts: Falsche Wohnfläche, falsches Baujahr oder eine zu groß angesetzte Grundstücksfläche sind die häufigsten Fehlerquellen. Einwände gegen die Bewertung gehören als Einspruch an das Finanzamt, und zwar innerhalb der im Bescheid genannten Rechtsbehelfsfrist. Die Höhe des Hebesatzes von 285 % lässt sich auf diesem Weg nicht angreifen — den beschließt Weinstadt als kommunale Satzung. Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt, Fragen zur Zahlung die Steuerabteilung der Kommune.

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