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Gehalt & Lifestyle

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Dein Arbeitsweg senkt deine Steuer. Mit der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) setzt du pro Arbeitstag jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten ab. Dieser Rechner zeigt dir deinen jährlichen Pauschbetrag.

Von Numera Vision · Finanz-Redaktion · Geld, Investieren, Steuern & Gehalt
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Pauschale = einfache Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,30 € für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.

Warum ist das wichtig?

Die Entfernungspauschale gehört zu den größten Posten in der Steuererklärung von Arbeitnehmern. Schon ab dem ersten Kilometer zählt sie – und übersteigt sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 €, sinkt dein zu versteuerndes Einkommen spürbar.

Beispielrechnung

Beispiel: 30 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage → 20 km × 0,30 € + 10 km × 0,38 € = 9,80 € pro Tag → 2.156 € im Jahr als Werbungskosten.

Pendlerpauschale 2026 verstehen

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) gehört zu den Werbungskosten und reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Je länger dein Arbeitsweg, desto mehr setzt du ab.

  • 0,30 € pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km.
  • 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer.
  • Einfache Strecke zählt, multipliziert mit den Arbeitstagen.
  • Verkehrsmittelunabhängig – auch für Rad, ÖPNV oder zu Fuß.

Hinweis: Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − KiSt − KV − PV − RV − ALV (AN-Anteile)

Annahmen

  • KV-Beitrag 14,6 % paritätisch + Zusatzbeitrag Ø 2,9 %.
  • PV-Beitrag 3,6 %, kinderlose AN +0,6 % Zuschlag.
  • RV-Beitrag 18,6 %, ALV 2,6 % – jeweils paritätisch.
  • Steuerklassen: I/II/III/IV/V/VI – Berechnung mit aktuellen Programmablaufplänen des BMF.
  • Sachbezüge (Dienstwagen 1 %-Regel, BEV 0,25 %) in geldwerten Vorteil eingerechnet.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Zählt die Hin- und Rückfahrt?

Nein. Die Entfernungspauschale wird nur für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit gewährt – unabhängig davon, dass du täglich hin und zurück fährst.

Was bedeutet die Pauschale in Euro Steuerersparnis?

Die Pauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen, nicht direkt die Steuer. Wie viel du sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab – bei 30 % Grenzsteuersatz bringen 2.000 € Pauschale rund 600 € zurück.

Gilt die Pauschale auch ohne Auto?

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig: Du bekommst sie auch zu Fuß, mit dem Rad, dem ÖPNV oder als Mitfahrer – die tatsächlichen Kosten musst du nicht nachweisen.

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