Pendlerpauschale 2026 verstehen
Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) gehört zu den Werbungskosten und reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Je länger dein Arbeitsweg, desto mehr setzt du ab.
- 0,30 € pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km.
- 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer.
- Einfache Strecke zählt, multipliziert mit den Arbeitstagen.
- Verkehrsmittelunabhängig – auch für Rad, ÖPNV oder zu Fuß.
Hinweis: Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr, keine Steuerberatung.