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Gehalt & Lifestyle

Steuerklassen-Rechner 2026

Verheiratet und unsicher bei der Steuerklasse? Ehepaare können zwischen IV/IV und III/V wählen – die Wahl beeinflusst, wie viel Netto monatlich auf dem Konto landet. Dieser Rechner vergleicht beide Kombinationen und zeigt dir, welche mehr monatliche Liquidität bringt.

Von Numera Vision · Finanz-Redaktion · Geld, Investieren, Steuern & Gehalt
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Für jede Kombination wird das Netto beider Partner einzeln berechnet und summiert. Bei III/V erhält der Höherverdiener Klasse III, der Geringverdiener Klasse V. Verglichen wird das gemeinsame Monatsnetto.

Warum ist das wichtig?

Wichtig: Die Steuerklassenwahl ändert nur die monatliche Auszahlung, nicht die endgültige Jahressteuer. Diese wird über die für III/V verpflichtende Steuererklärung ausgeglichen. III/V verschafft bei ungleichen Einkommen monatlich mehr – kann aber zu einer Nachzahlung führen.

Beispielrechnung

Beispiel: Person A 4.500 €, Person B 2.000 € brutto. III/V bringt monatlich spürbar mehr Netto als IV/IV, weil der Höherverdiener weniger Lohnsteuer vorausgezahlt bekommt – die Differenz wird später über die Steuererklärung verrechnet.

Steuerklassenwahl für Ehepaare

Verheiratete können ihre Lohnsteuerklassen kombinieren. Die Wahl beeinflusst die monatliche Liquidität, nicht aber die Jahressteuer.

  • IV / IV: beide gleich – passend bei ähnlichen Gehältern.
  • III / V: mehr Monats-Netto bei ungleichen Einkommen.
  • IV / IV mit Faktor: faire Verteilung, weniger Nachzahlung.

Hinweis: Schätzung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Jahres-Steuererklärung.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − KiSt − KV − PV − RV − ALV (AN-Anteile)

Annahmen

  • KV-Beitrag 14,6 % paritätisch + Zusatzbeitrag Ø 2,9 %.
  • PV-Beitrag 3,6 %, kinderlose AN +0,6 % Zuschlag.
  • RV-Beitrag 18,6 %, ALV 2,6 % – jeweils paritätisch.
  • Steuerklassen: I/II/III/IV/V/VI – Berechnung mit aktuellen Programmablaufplänen des BMF.
  • Sachbezüge (Dienstwagen 1 %-Regel, BEV 0,25 %) in geldwerten Vorteil eingerechnet.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Wann lohnt sich III/V?

III/V bringt monatlich mehr Netto, wenn die Einkommen deutlich unterschiedlich sind (Faustregel: ein Partner verdient etwa 60 % oder mehr des Gesamteinkommens). Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV meist passender.

Was ist mit dem Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor)?

Das Faktorverfahren verteilt die Steuerlast schon unterm Jahr gerechter auf beide Partner und vermeidet hohe Nachzahlungen. Es ist oft die fairste Wahl, lässt sich aber nicht pauschal berechnen – frag dazu das Finanzamt.

Ändert die Steuerklasse die Gesamtsteuer?

Nein. Über das ganze Jahr zahlt ihr als Ehepaar dieselbe Steuer, egal welche Klassenkombination ihr wählt. Die Klassen steuern nur, wie viel monatlich einbehalten und wie viel am Jahresende erstattet oder nachgezahlt wird.

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