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Wohngeld-Anspruch prüfen 2026

Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen. Dieser Check gibt dir eine schnelle Orientierung anhand deiner Mietbelastung, Haushaltsgröße und Mietstufe – den exakten Euro-Betrag berechnet anschließend der amtliche Wohngeldrechner.

Von Numera Vision · Finanz-Redaktion · Geld, Investieren, Steuern & Gehalt
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Das Wohngeld folgt der Formel nach § 19 WoGG: Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y)·Y), wobei M die berücksichtigungsfähige Bruttokaltmiete (gedeckelt durch Höchstbeträge je Mietstufe und Haushaltsgröße) und Y das bereinigte Gesamteinkommen ist. Die Koeffizienten a, b, c stehen in Anlage 2 und werden regelmäßig angepasst.

Warum ist das wichtig?

Viele Anspruchsberechtigte beantragen kein Wohngeld, weil sie ihren Anspruch unterschätzen. Mit dem Wohngeld-Plus seit 2023 (inkl. Heizkosten- und Klimakomponente) ist der Kreis der Berechtigten deutlich größer geworden. Schon dieser grobe Check zeigt, ob sich der Antrag lohnen könnte.

Beispielrechnung

Beispiel: 2-Personen-Haushalt, 700 € Bruttokaltmiete, 2.200 € Brutto-Haushaltseinkommen → Mietbelastung rund 32 %. Bei dieser hohen Belastung lohnt sich in der Regel ein Antrag – die genaue Höhe hängt von Mietstufe und bereinigtem Einkommen ab.

Wohngeld 2026: Anspruch und Höhe

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit kleinem Einkommen. Mit dem Wohngeld-Plus wurde die Leistung 2023 deutlich ausgeweitet und um eine Heizkosten- und eine Klimakomponente ergänzt.

  • Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer.
  • Kein Wohngeld bei Bürgergeld/Grundsicherung (Miete dort enthalten).
  • Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe.
  • Antrag bei der Wohngeldstelle, meist für 12 Monate.

Hinweis: Dieser Check ist eine grobe Orientierung anhand der Mietbelastung und ersetzt keine amtliche Berechnung. Den verbindlichen Euro-Betrag liefert der offizielle Wohngeldrechner bzw. deine Wohngeldstelle. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − KiSt − KV − PV − RV − ALV (AN-Anteile)

Annahmen

  • KV-Beitrag 14,6 % paritätisch + Zusatzbeitrag Ø 2,9 %.
  • PV-Beitrag 3,6 %, kinderlose AN +0,6 % Zuschlag.
  • RV-Beitrag 18,6 %, ALV 2,6 % – jeweils paritätisch.
  • Steuerklassen: I/II/III/IV/V/VI – Berechnung mit aktuellen Programmablaufplänen des BMF.
  • Sachbezüge (Dienstwagen 1 %-Regel, BEV 0,25 %) in geldwerten Vorteil eingerechnet.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld erhalten Mieter (Mietzuschuss) und selbstnutzende Eigentümer (Lastenzuschuss) mit geringem Einkommen, sofern sie keine Leistungen beziehen, in denen die Unterkunftskosten bereits enthalten sind (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung). Maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.

Was ist die Mietstufe?

Die Mietstufe (I bis VII) bildet das örtliche Mietniveau ab. In teureren Städten gilt eine höhere Mietstufe, wodurch höhere Mieten als Höchstbetrag anerkannt werden und das Wohngeld steigt. Deine Mietstufe findest du im Wohngeldbescheid oder bei deiner Gemeinde.

Warum rechnet dieses Tool den Betrag nicht exakt aus?

Die exakte Wohngeldhöhe folgt der Formel des § 19 WoGG mit den Koeffizienten aus Anlage 2 sowie den Höchstbetragstabellen. Diese Werte werden regelmäßig gesetzlich angepasst (zuletzt zum 1. Januar 2025). Um keine veralteten oder falschen Beträge auszuweisen, geben wir bewusst nur eine Orientierung und verweisen für den Euro-Betrag auf den amtlichen Rechner.

Wo beantrage ich Wohngeld?

Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Es wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – ein früher Antrag lohnt sich.

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