Ausführliche Erklärung
Die EEG-Umlage war von 2000 bis Mitte 2022 das wichtigste Finanzierungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Stromverbraucher zahlten einen Aufschlag pro Kilowattstunde auf ihrer Stromrechnung – 2021 lag er bei 6,5 ct/kWh, was rund ein Viertel des damaligen Strompreises ausmachte. Der Topf finanzierte die Differenz zwischen der garantierten EEG-Einspeisevergütung und dem niedrigeren Marktpreis am Strombörsenhandel.
Mit dem Energiekostenentlastungsgesetz hat die Bundesregierung die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt. Seit Januar 2023 wird sie über den Bundeshaushalt finanziert (Klima- und Transformationsfonds, KTF). Auf der Stromrechnung taucht sie nicht mehr auf – Verbraucher haben dadurch eine Strompreis-Entlastung von rund 6,5 ct/kWh erfahren, wenn auch teils durch andere Umlagen-Erhöhungen kompensiert.
Der Begriff bleibt für Bestandsanlagen relevant, weil ältere PV-Eigenverbrauchs-Regelungen daran gekoppelt waren: Vor Januar 2023 mussten Eigenverbraucher unter bestimmten Bedingungen 40 Prozent der EEG-Umlage auf den selbst genutzten Strom abführen. Diese Pflicht ist mit dem Wegfall der Umlage entfallen – ein erheblicher administrativer und finanzieller Vorteil für PV-Betreiber.
Die aktuelle Diskussion dreht sich um die Frage, ob die EEG-Finanzierung dauerhaft im Bundeshaushalt bleiben kann (Stichwort: Schuldenbremse, KTF-Urteil 2023) oder ob ein neuer Finanzierungsweg gefunden werden muss. Für PV-Betreiber wirkt sich das nicht direkt aus – die Einspeisevergütung ist gesetzlich für 20 Jahre garantiert und unabhängig von der Finanzierungsmethode.