Ausführliche Erklärung
Schenkung und Erbe werden in Deutschland im selben Gesetz (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, ErbStG) geregelt. Die Freibeträge für Schenkungen sind identisch mit denen für Erbschaften. Der entscheidende strategische Unterschied: **Schenkungs-Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden**. Erbe ist eine einmalige Veranlagung.
**Freibeträge 2026 (Schenkung wie Erbschaft)**:
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € (je Kind je Elternteil)
- Enkel: 200.000 €
- Eltern, Großeltern: 20.000 € (anders als beim Erbe!)
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
- Übrige: 20.000 €
Wichtig: Anders als beim Erbe (100.000 €) haben Eltern und Großeltern bei Schenkung nur 20.000 € Freibetrag. Schenkungen "nach oben" sind also steuerlich oft ungünstig.
**Strategische Anwendung**:
Eltern wollen ihren Kindern später 1,2 Mio. € vererben. Direkter Erbübergang: Freibetrag 400.000 €, Steuer auf 800.000 € × 19 % StK I ≈ 152.000 €.
Mit Schenkungen: Eltern schenken Jahr 1: 400.000 € (steuerfrei). Nach 10 Jahren weitere 400.000 € (wieder steuerfrei). Nach 20 Jahren weitere 400.000 € (wieder steuerfrei). Zusätzlich kann der zweite Elternteil parallel schenken – jedes Kind kann von jedem Elternteil 400.000 € erhalten. Bei 4 Kindern und 2 Eltern: 4 × 2 × 400.000 € = 3,2 Mio. € steuerfrei pro 10-Jahres-Zyklus. Für sehr vermögende Familien ist das das wichtigste Steuersparinstrument.
**Sonderregelung Familienheim** (selbstgenutzt zu Lebzeiten geschenkt): Schenkung der selbstgenutzten Immobilie zwischen Ehegatten ist immer steuerfrei (kein Freibetrag-Verbrauch).
**Wichtig zu beachten**:
- Schenkung muss notariell beurkundet sein, wenn Grundbesitz übertragen wird
- Schenkungs-Anzeige beim Finanzamt binnen 3 Monaten
- Auch "stille" Schenkungen (z. B. zinsloser Familien-Kredit, Pflegeleistungen ohne Vergütung) sind erfasst und können bei Aufdeckung nachversteuert werden
- Niederrangige Erbverzichte oder Pflichtteilsverzichte gegen Abfindung gelten ebenfalls als Schenkung
Für mittelvermögende Familien (Vermögen unter 1 Mio. €) ist die Schenkungs-Strategie oft unnötig komplex. Ab etwa 800.000 € pro Erbgang lohnt sich strategische Schenkungsplanung.