Ausführliche Erklärung
Die Kapitalertragsteuer (gleichbedeutend mit Abgeltungsteuer) ist eine pauschale Quellensteuer auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapieren, Erträge aus Investmentfonds, Stillhalter-Prämien aus Optionen.
**Effektive Belastungssätze 2026**:
- Ohne Kirchensteuer: 26,375 % (25 % KapESt + 1,375 % Soli)
- Bayern, Baden-Württemberg (8 % KiSt): 27,82 %
- Übrige Bundesländer (9 % KiSt): 27,99 %
**Mechanismus**: Banken und Online-Broker sind zur Quellensteuer-Erhebung verpflichtet. Sie ziehen die KapESt direkt ab und führen sie ans Finanzamt ab. Steuerlich ist der Vorgang damit "abgegolten" – daher der Name Abgeltungsteuer. Eine Steuererklärung ist optional, kann aber sinnvoll sein, wenn:
1. Persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Geringverdiener)
2. Verlustverrechnung über mehrere Banken nötig
3. Nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag
**Teilfreistellung bei Investmentfonds**:
- Aktien-ETFs (>51 % Aktien): 30 % der Erträge steuerfrei → effektive Steuer ca. 18,5 %
- Misch-ETFs (mind. 25 % Aktien): 15 % steuerfrei
- Immobilien-ETFs: 60 % bzw. 80 % steuerfrei
**Sparerpauschbetrag**: 1.000 € Single bzw. 2.000 € Verheiratete pro Jahr steuerfrei. Über Freistellungsauftrag bei der Bank automatisch berücksichtigt.
**Verlustverrechnung**: Verluste aus Aktien-Verkäufen können nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden (separater Verlustverrechnungstopf). Verluste aus ETFs und Anleihen gehen in den allgemeinen Topf. Wer mehrere Broker nutzt, kann am Jahresende eine Verlustbescheinigung anfordern (bis 15.12.) und Verluste über die Steuererklärung verrechnen.
**Beispielrechnung**: Single, kein Kirchenmitglied, 5.000 € Dividenden auf einem Welt-Aktien-ETF.
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei
- Steuerpflichtig: 4.000 €
- Teilfreistellung 30 %: 1.200 € weiter steuerfrei
- Effektive Bemessungsgrundlage: 2.800 €
- Steuer: 2.800 × 26,38 % = 738 €
Über 30 Jahre Vermögensaufbau ist die Steuerstundung bei thesaurierenden ETFs ein erheblicher Renditeschutz.