Geht die Rechnung in deinem Grundsteuerbescheid auf?
Die Grundsteuer ist eine einfache Multiplikation: Messbetrag mal Hebesatz. Der Messbetrag steht im Bescheid des Finanzamts, der Hebesatz wird von deiner Gemeinde festgelegt — und der fertige Betrag kommt in einem dritten Schreiben. Wir rechnen nach.
Die Formel
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer im Jahr
Mehr ist es nicht. Wir halten die belegten Hebesätze von über 500 Städten vor — du brauchst nur die beiden Zahlen aus deinen Bescheiden.
Was kostet das?
Die Rechnung ist kostenlos und steht sofort auf dieser Seite — vollständig, nichts verpixelt, keine Anmeldung. Die Einordnung des Hebesatzes gegen Bundesland und Nachbarstädte ist derzeit nicht abrufbar.
In drei Schritten
- 1
Zwei Zahlen aus zwei Bescheiden
Den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt und den Jahresbetrag von deiner Gemeinde. Zu jedem Feld steht, aus welchem Bescheid es kommt.
- 2
Die Rechnung, kostenlos
Messbetrag mal Hebesatz durch 100. Wir zeigen das Ergebnis neben dem Betrag aus deinem Bescheid und die Differenz — vollständig, nichts verpixelt.
- 3
Die Rechnung bleibt auf dieser Seite
Die Einordnung des Hebesatzes ist derzeit nicht abrufbar. Das Ergebnis der Rechnung bekommst du trotzdem vollständig — notier es dir, es wird momentan nicht für dich gespeichert.
Für welche Stadt?
Für Lahnstein liegt uns kein belegter Hebesatz vor. Wir tragen ihn ausschließlich aus der Satzung der Kommune nach — nicht aus Schätzungen und nicht aus dem Bescheid, den du vor dir hast.
Was diese Prüfung nicht ist
Sie vergleicht zwei Zahlen und sagt, ob die Multiplikation aufgeht. Sie ist keine Rechtsberatung: Wir bewerten nicht, ob dein Bescheid rechtmäßig ist, nennen keine Fristen und empfehlen kein Vorgehen. Bei Zweifeln an einem Bescheid sind Steuerberatung oder Anwalt die richtige Adresse — und die Rechtsbehelfsbelehrung steht auf dem Bescheid selbst.