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Umzug

Dein Fahrplan für den Umzug

Du nennst den Einzugstag, wir rechnen die Fristen aus: wann die alte Wohnung spätestens gekündigt sein muss, bis wann du dich ummeldest, und was dazwischen ansteht.

Was dieser Fahrplan kann – und was nicht

  • Die Kündigungsfrist gilt für die gesetzliche Frist des Mieters bei einem unbefristeten Mietvertrag (§ 573c Abs. 1 BGB): Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage zählen dabei mit, außer am letzten Tag der Frist (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04).
  • Berücksichtigt sind die landesweiten Feiertage. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, zählen wir nicht mit – so ist die Frist im Zweifel einen Tag zu früh, nie zu spät.
  • Dein Mietvertrag kann Abweichendes regeln. Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft ein Mieterverein.
  • Deine Angaben speichern wir nicht. Abgehakt wird nur in deinem Browser.