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Gehalt & Lifestyle

Urlaubsanspruch berechnen

Wie viele Urlaubstage stehen dir zu, wenn du nicht fünf Tage pro Woche arbeitest oder erst im Laufe des Jahres angefangen hast? Der Anspruch richtet sich nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen pro Woche. Dieser Rechner nimmt dir beide Umrechnungen ab.

Von Numera Vision · Finanz-Redaktion · Geld, Investieren, Steuern & Gehalt
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Urlaubstage = vertraglicher Anspruch bei 5-Tage-Woche ÷ 5 × deine Arbeitstage pro Woche. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird zusätzlich gezwölftelt: Ergebnis ÷ 12 × Monate im Betrieb.

Warum ist das wichtig?

Ein verbreiteter Irrtum: Wer die Wochenstunden halbiert, halbiere auch den Urlaub. Falsch – entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage. Wer 20 Stunden auf fünf Tage verteilt, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie eine Vollzeitkraft. Nur wer an weniger Tagen arbeitet, bekommt entsprechend weniger Urlaubstage.

Beispielrechnung

Beispiel: 30 Urlaubstage laut Vertrag bei 5-Tage-Woche, du arbeitest an 3 Tagen. Anspruch: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage. Bei Eintritt im Juli kommen davon 6 Monate zum Tragen, also die Hälfte.

Arbeitstage entscheiden, nicht Stunden

Der Urlaubsanspruch wird in Tagen gemessen. Ein Urlaubstag ist ein Tag, an dem du sonst gearbeitet hättest. Deshalb ändert eine reine Stundenreduzierung bei gleichbleibenden Arbeitstagen nichts am Anspruch in Tagen – wohl aber eine Reduzierung der Tage.

Arbeitstage/Wochebei 30 Tagen Vertrag
530 Tage
424 Tage
318 Tage
212 Tage

Zwölftelung bei Ein- und Austritt

Wer nicht das ganze Jahr im Betrieb ist, bekommt anteilig Urlaub – ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit steht dagegen häufig der volle Jahresurlaub zu; eine Kürzung ist dann nur zulässig, wenn Vertrag oder Tarif sie ausdrücklich vorsehen.

Keine Rechtsberatung

Der Rechner bildet die Grundregeln des Bundesurlaubsgesetzes ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Sonderfälle wie Schwerbehinderten-Zusatzurlaub, Elternzeit oder langandauernde Krankheit können abweichen. Im Zweifel gilt dein Arbeitsvertrag – und bei Streit die arbeitsrechtliche Beratung.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − KiSt − KV − PV − RV − ALV (AN-Anteile)

Annahmen

  • KV-Beitrag 14,6 % paritätisch + Zusatzbeitrag Ø 2,9 %.
  • PV-Beitrag 3,6 %, kinderlose AN +0,6 % Zuschlag.
  • RV-Beitrag 18,6 %, ALV 2,6 % – jeweils paritätisch.
  • Steuerklassen: I/II/III/IV/V/VI – Berechnung mit aktuellen Programmablaufplänen des BMF.
  • Sachbezüge (Dienstwagen 1 %-Regel, BEV 0,25 %) in geldwerten Vorteil eingerechnet.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Verliere ich Urlaub, wenn ich von Vollzeit auf Teilzeit wechsle?

Bereits erworbener Urlaub darf durch eine Reduzierung der Arbeitstage nicht gekürzt werden. Der vor dem Wechsel entstandene Anspruch bleibt in Tagen bestehen. Für den Zeitraum nach dem Wechsel wird nach den neuen Arbeitstagen gerechnet.

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich mindestens zu?

Das Bundesurlaubsgesetz nennt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Umgerechnet auf die übliche Fünf-Tage-Woche sind das 20 Tage. Dieser Mindestanspruch kann vertraglich nicht unterschritten werden – höhere Ansprüche aus Vertrag oder Tarif gelten selbstverständlich weiter.

Wann bekomme ich den vollen Jahresurlaub?

Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Davor besteht ein Teilanspruch von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Bei Austritt in der ersten Jahreshälfte wird ebenfalls gezwölftelt.

Verfällt Resturlaub am Jahresende?

Nicht automatisch. Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den bestehenden Anspruch und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis wandert der Anspruch ins Folgejahr.

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