Arbeitstage entscheiden, nicht Stunden
Der Urlaubsanspruch wird in Tagen gemessen. Ein Urlaubstag ist ein Tag, an dem du sonst gearbeitet hättest. Deshalb ändert eine reine Stundenreduzierung bei gleichbleibenden Arbeitstagen nichts am Anspruch in Tagen – wohl aber eine Reduzierung der Tage.
| Arbeitstage/Woche | bei 30 Tagen Vertrag |
|---|---|
| 5 | 30 Tage |
| 4 | 24 Tage |
| 3 | 18 Tage |
| 2 | 12 Tage |
Zwölftelung bei Ein- und Austritt
Wer nicht das ganze Jahr im Betrieb ist, bekommt anteilig Urlaub – ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit steht dagegen häufig der volle Jahresurlaub zu; eine Kürzung ist dann nur zulässig, wenn Vertrag oder Tarif sie ausdrücklich vorsehen.
Keine Rechtsberatung
Der Rechner bildet die Grundregeln des Bundesurlaubsgesetzes ab. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Sonderfälle wie Schwerbehinderten-Zusatzurlaub, Elternzeit oder langandauernde Krankheit können abweichen. Im Zweifel gilt dein Arbeitsvertrag – und bei Streit die arbeitsrechtliche Beratung.