Ausführliche Erklärung
Der CO2-Preis ist seit 2021 das zentrale Instrument zur Klimasteuerung im Wärme- und Verkehrssektor in Deutschland. Geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), gilt er für Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe – die ihn an Endverbraucher weitergeben. Wer Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel kauft, zahlt einen Aufschlag pro Tonne CO2.
Entwicklung der CO2-Preise:
- 2021: 25 €/t (Start)
- 2022: 30 €/t
- 2023: 30 €/t (Festsetzung wegen Energiekrise)
- 2024: 45 €/t
- 2025: 55 €/t (gesetzlich fix)
- 2026: 55–65 €/t als Korridor über Zertifikatehandel
- 2027: vorerst weiter Korridor
- 2028: Übergang zu EU-ETS 2 (Emissionshandel für Gebäude und Verkehr), marktbasierte Preise erwartet bei 80–150 €/t
Konkrete Auswirkung pro Energieträger (bei 65 €/t):
- Erdgas: +1,4 ct/kWh (bei 200 g CO2/kWh)
- Heizöl: +20,7 ct/Liter (bei 2,7 kg CO2/Liter)
- Benzin: +18,3 ct/Liter (bei 2,8 kg CO2/Liter)
- Diesel: +20,9 ct/Liter (bei 3,2 kg CO2/Liter)
Der CO2-Preis macht fossile Heizungen und Verbrenner-Pkw jährlich teurer. Bei einem Vier-Personen-EFH mit 20.000 kWh Gas-Verbrauch sind das 2026 rund 280 € zusätzlich pro Jahr nur durch CO2-Aufschlag. Ab 2028 (EU-ETS 2) wird das voraussichtlich auf 350–550 € steigen.
Für Mieter gilt seit 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: Der CO2-Preis wird zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes. Bei sehr ineffizienten Gebäuden (CO2-Ausstoß > 52 kg/m²) trägt der Vermieter 95 %, der Mieter 5 %. Bei effizienten Gebäuden (< 12 kg/m²) trägt der Mieter alles.
Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem auch BEG-Förderungen für Wärmepumpen, Sanierung und E-Mobilität bezahlt werden.