Glossar · Gehalt & Lifestyle

Werbungskosten

Auch: Income-Related Expenses · Berufskosten
Kurzdefinition

Aufwendungen, die zur Erzielung von Arbeitseinkommen entstehen. Mindern das zu versteuernde Einkommen. Pauschbetrag 1.230 €/Jahr (2026), höhere Beträge mit Nachweisen.

Ausführliche Erklärung

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Beruf hat. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Ohne Nachweis greift automatisch der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 €/Jahr (Stand 2026, vorher 1.200 €). Wer Werbungskosten über 1.230 € hat, kann diese gegen Belege absetzen. Die Belege müssen aufbewahrt werden (typisch 4 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung). **Häufige Werbungskosten**: - **Pendlerpauschale**: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km (einfache Strecke). Bei 30 km × 220 Tagen = 1.972 €. - **Homeoffice-Pauschale**: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage). Auch für Tage ohne separates Arbeitszimmer. - **Arbeitsmittel**: Computer, Bürostuhl, Software, Fachliteratur (Anschaffungskosten unter 800 € sofort, höhere über AfA über Nutzungsdauer). - **Berufskleidung**: Nur typische Berufskleidung (Sicherheitsschuhe, Anzüge nicht). - **Fortbildungskosten**: Seminare, Studiengebühren für berufsrelevante Weiterbildung, Reisekosten dazu. - **Bewerbungskosten**: Bewerbungsmappen, Porto, Online-Job-Portale, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen. - **Kontoführungsgebühren**: 16 €/Jahr Pauschale für berufliches Konto. - **Gewerkschaftsbeiträge**: voll absetzbar. **Beispielrechnung**: Pendler 30 km × 220 Tage Pendlerpauschale = 1.972 € + Homeoffice 60 Tage × 6 € = 360 € + Arbeitsmittel 200 € = 2.532 € Werbungskosten. Pauschbetrag 1.230 € → tatsächliche Werbungskosten +1.302 € steuermindernd. Steuerersparnis bei 34 % Grenzsteuersatz: 443 €. **Doppelte Haushaltsführung**: Wer beruflich an zwei Wohnorten lebt (Hauptwohnung am Heimatort, Zweitwohnung am Arbeitsort), kann zusätzlich absetzen: Miete der Zweitwohnung (max. 1.000 €/Monat), Heimfahrten (1 pro Woche), Verpflegungspauschalen für die ersten 3 Monate. **Reisekosten** (Dienstreisen, anders als Pendlerpauschale): 0,30 €/km in jede Richtung plus Verpflegungspauschalen (28 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit). Reisekosten sind in den meisten Fällen lukrativer als Pendlerpauschale.

Formel

Steuerersparnis = (Werbungskosten − Pauschbetrag) × Grenzsteuersatz

Beispiel

Pendler 30 km, 220 Tage = 1.972 € Pendlerpauschale + 360 € Homeoffice. Differenz zur Pauschale (1.230 €) = 1.102 € × 34 % Grenzsteuersatz = 375 € Steuerersparnis.

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Quellen

Veröffentlicht 1.2.2026 · Zuletzt aktualisiert 7.5.2026 · Numera Vision Redaktion