Ausführliche Erklärung
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung (jährlich, durch den Steuerpflichtigen) wird die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und ans Finanzamt überwiesen – Quellensteuerprinzip.
**Lohnsteuertarif 2026** (Single, Steuerklasse I):
- 0–12.348 € zvE: 0 % (Grundfreibetrag)
- 12.348–17.443 €: linear 14 % bis 24 %
- 17.443–69.879 €: linear 24 % bis 42 %
- 69.879–277.826 €: 42 % (Spitzensteuersatz)
- über 277.826 €: 45 % (Reichensteuer)
**Wichtig: Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz**:
Der Grenzsteuersatz ist die Steuer auf den nächsten zusätzlichen Euro. Wer 50.000 € verdient, hat einen Grenzsteuersatz von ca. 34 %, aber einen Durchschnittssteuersatz von nur 19 %. Bei einer Gehaltserhöhung um 1.000 € werden also 340 € Steuern fällig (Grenzsteuersatz), nicht 190 € (Durchschnitt). Das ist der Grund, warum Gehaltserhöhungen oft niedriger im Netto ankommen als gedacht.
**Steuerklassen**:
- I: Single (ledig, geschieden, verwitwet)
- II: Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag 4.260 €)
- III: Verheiratet, Hauptverdiener (bei großen Gehaltsdifferenzen)
- IV: Verheiratet, ähnliche Einkommen
- IV mit Faktor: Verheiratet, gerechte Verteilung über Faktorverfahren
- V: Verheiratet, Geringerverdiener (Komplement zu III)
- VI: Zweit-Job (höchste Lohnsteuer)
**Lohnsteuer-Jahresausgleich**: Wer am Jahresende mehr Lohnsteuer gezahlt hat, als nach Einkommensteuertarif eigentlich geschuldet, bekommt durch die Steuererklärung Geld zurück. Häufige Fälle: Werbungskosten über Pauschbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Wechsel der Steuerklasse, mehrere Arbeitsverhältnisse im Jahr.