Ausführliche Erklärung
Pauschbeträge sind steuerliche Vereinfachungen. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen automatisch, ohne dass Belege oder Einzelnachweise erforderlich sind. Wer mehr Aufwendungen hat als der Pauschbetrag, kann die tatsächlichen Kosten geltend machen – muss diese aber nachweisen.
**Wichtigste Pauschbeträge 2026**:
1. **Werbungskostenpauschbetrag** (Arbeitnehmer): 1.230 €/Jahr. Greift automatisch, wer keine Nachweise einreicht. Pendler, Homeoffice-Beschäftigte und Beamte erreichen schnell mehr.
2. **Sparerpauschbetrag** (Kapitalerträge): 1.000 € Single, 2.000 € Verheiratete. Über Freistellungsauftrag bei Bank/Broker zu nutzen.
3. **Sonderausgabenpauschbetrag**: 36 €/Jahr Single, 72 € Verheiratete. Sehr klein, fast immer durch echte Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden) übertroffen.
4. **Behinderten-Pauschbetrag**: Je nach Grad der Behinderung 384–7.400 €/Jahr (2026, deutlich erhöht 2021).
5. **Hinterbliebenen-Pauschbetrag**: 370 €/Jahr für Witwen/Witwer mit Kindergeldanspruch.
6. **Pflege-Pauschbetrag**: 600–1.800 €/Jahr für Pflege eines Angehörigen, je nach Pflegegrad.
7. **Ehrenamts-Pauschale**: 840 €/Jahr für nebenberufliches ehrenamtliches Engagement.
8. **Übungsleiter-Pauschale**: 3.000 €/Jahr für nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Erzieher.
9. **Verpflegungspauschalen** (Dienstreisen): 14 €/28 € (Inland, 8 h / 24 h), 32 €/64 € (Ausland je nach Land).
10. **Pendlerpauschale** (Werbungskosten-Komponente): 0,30 €/km erste 20 km, 0,38 €/km ab 21. km.
Der wichtigste Pauschbetrag für die meisten Berufstätigen bleibt der Werbungskostenpauschbetrag. Wer die 1.230 € durch Pendlerpauschale, Homeoffice und Arbeitsmittel überschreitet, sollte unbedingt eine Steuererklärung machen – oft 300–800 € Erstattung im Jahr.