Zum Inhalt springen
Immobilien

Mieterhöhung-Rechner 2026

Darf der Vermieter so viel verlangen? Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist an zwei Grenzen gebunden: die Vergleichsmiete selbst (Mietspiegel) und die Kappungsgrenze von 20 % – in angespannten Wohnlagen nur 15 % – innerhalb von drei Jahren. Dieser Rechner zeigt dir die maximal zulässige neue Miete.

Von Numera Vision · Immobilien-Redaktion · Immobilien, Haushalt & Alltag
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Zulässige neue Miete = min(aktuelle Miete × (1 + Kappungsgrenze), ortsübliche Vergleichsmiete). Die Erhöhung darf weder die Kappungsgrenze noch die Vergleichsmiete überschreiten.

Warum ist das wichtig?

Viele Mieterhöhungen sind ganz oder teilweise unwirksam, weil eine der beiden Grenzen überschritten wird. Wer die Höchstgrenze kennt, kann ein Erhöhungsverlangen prüfen und überzogene Forderungen zurückweisen.

Beispielrechnung

Beispiel: 800 € aktuelle Kaltmiete, Vergleichsmiete 950 €, Kappungsgrenze 15 %. Kappungsgrenze erlaubt max. 920 €, die Vergleichsmiete läge bei 950 € – zulässig sind also nur 920 €, weil die Kappungsgrenze früher greift.

Mieterhöhung: das sind die Grenzen

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) muss zwei Schranken einhalten. Die niedrigere von beiden bildet die Obergrenze.

  • Vergleichsmiete: Obergrenze laut Mietspiegel.
  • Kappungsgrenze 20 %: normaler Wohnungsmarkt, in 3 Jahren.
  • Kappungsgrenze 15 %: angespannter Markt.

Hinweis: Orientierung, keine Rechtsberatung. Modernisierung folgt eigenen Regeln. Ohne Gewähr.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Annuität = Darlehen × (Zins + Tilgung) ÷ 12; Restschuld nach n Jahren = Annuitätenformel

Annahmen

  • Grunderwerbsteuer-Sätze nach Bundesland: 3,5 % (BY/SN) bis 6,5 % (NRW/SH/BB/HE/SL).
  • Notar + Grundbuch: 1,5–2 % vom Kaufpreis (GNotKG).
  • Maklerprovision: 7,14 % geteilt (Käufer trägt 3,57 %), Hälftelung seit 2020 Pflicht.
  • Bauzins 2026: 3,3–4,0 % bei 10 J. Sollzinsbindung, 80 % Beleihung.
  • Mietrendite Brutto = Jahres-Kaltmiete ÷ Kaufpreis × 100; Netto zieht Bewirtschaftung 25–30 % ab.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete auf 20 % innerhalb von drei Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (per Landesverordnung festgelegt) sind es nur 15 %.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Das ist die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen am Ort, meist ablesbar im qualifizierten Mietspiegel der Stadt. Über diese Miete hinaus ist eine reguläre Erhöhung nach § 558 BGB nicht möglich.

Gelten diese Grenzen auch nach einer Modernisierung?

Nein. Modernisierungsumlagen (§ 559 BGB) folgen eigenen Regeln und können zusätzlich zur Vergleichsmiete erhoben werden. Dieser Rechner deckt nur die reguläre Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ab.

Ähnliche Rechner

Tieferes Verständnis · Leitfaden
Hauskauf vs. Miete: Der vollständige Entscheidungsleitfaden 2026
25 Min Lesezeit
War dieser Rechner hilfreich?