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Wärmenetzgesetz: Kabinett beschließt Eckpunkte für Fernwärme-Preise

28. August 20265 Min. Lesezeit
Wärmenetzgesetz: Kabinett beschließt Eckpunkte für Fernwärme-Preise

Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 die Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz beschlossen. Es soll zwei bislang getrennte Verordnungen zur Fernwärme zusammenführen und dabei vor allem eines ändern: die Regeln, nach denen Fernwärme-Versorger ihre Preise anpassen dürfen. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt noch nicht vor – das Bundeswirtschaftsministerium soll ihn auf Basis der Eckpunkte jetzt ausarbeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kabinettsbeschluss vom 26. August 2026: Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz.
  • AVBFernwärmeV und FFVAV sollen zusammengeführt werden.
  • Neu: Kostenorientierung als Alternative zur bisherigen marktindexbasierten Preisänderung.
  • Noch kein Gesetzentwurf – nur Eckpunkte als Arbeitsgrundlage für das BMWK.

Worum es geht

Bislang regeln die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) getrennt, wie Fernwärme-Kunden abgerechnet werden und wie Versorger ihre Preise ändern dürfen. Beide sollen novelliert und in einem gemeinsamen Wärmenetzgesetz zusammengeführt werden.

Quelle: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss Eckpunkte Wärmenetzpaket, 26. August 2026.

Die zentrale Änderung: Preisänderungsklauseln

Die Anforderungen an Preisänderungsklauseln sollen konkretisiert werden – mit dem erklärten Ziel, sie transparenter, verständlicher und vorhersehbarer zu machen. Bislang orientieren sich viele Fernwärme-Tarife an Markt- und Kostenelementindizes, die für Kundinnen und Kunden oft schwer nachzuvollziehen sind.

Neu: Wärmeversorger sollen künftig zusätzlich zum bisherigen Verfahren auch eine Preisanpassung vorsehen können, die sich direkt an den tatsächlichen Kosten orientiert – eine Kostenorientierung als Alternative zur bisherigen Index-Logik.

Aspekt Bisher (AVBFernwärmeV/FFVAV getrennt) Geplant (Wärmenetzgesetz)
RegelungsortZwei separate VerordnungenEin zusammengeführtes Gesetz
PreisänderungsklauselnMeist markt-/index-orientiertZusätzlich Kostenorientierung möglich
ZielMehr Transparenz und Vorhersehbarkeit
Quelle: Bundesregierung, Eckpunkte für das Wärmenetzpaket, 26. August 2026.

Wichtig für die Einordnung

Bislang gibt es nur Eckpunkte, keinen Gesetzentwurf. Das Bundeswirtschaftsministerium soll auf dieser Basis nun zügig ein Wärmenetzgesetz erarbeiten – ein konkretes Datum für den Referentenentwurf oder das Inkrafttreten steht noch nicht fest.

Was bedeutet das für dich?

Für aktuelle Fernwärme-Kunden ändert sich durch die Eckpunkte zunächst nichts – die geltende AVBFernwärmeV bleibt in Kraft, bis das neue Gesetz sie ablöst. Wer wissen will, wie die eigene Fernwärme-Rechnung im Vergleich zu Wärmepumpe, Gas oder Pelletheizung abschneidet, findet im Heizkosten-Vergleich eine Einordnung nach Energieträger.

Ob sich für das eigene Gebäude überhaupt ein Wechsel der Heizungsart lohnen würde, zeigt der Heizungsarten-Rechner im direkten Vergleich der Investitions- und Betriebskosten.

Mieterinnen und Mieter, die Fernwärmekosten über die Betriebskostenabrechnung tragen, können mit dem Nebenkostenabrechnung-Rechner prüfen, ob die eigene Abrechnung plausibel ist – unabhängig davon, nach welcher Klausel der Versorger seine Preise anpasst.

Häufige Fragen

Ist das Wärmenetzgesetz schon in Kraft?

Nein. Das Kabinett hat am 26. August 2026 nur Eckpunkte beschlossen. Ein Gesetzentwurf muss noch erarbeitet und anschließend von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Werden Fernwärme-Preise dadurch günstiger?

Das ist nicht das erklärte Ziel. Die Eckpunkte zielen auf mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit bei Preisanpassungen – nicht direkt auf niedrigere Preise.

Was ändert sich bei der Kostenorientierung konkret?

Versorger sollen künftig zusätzlich zur bisherigen marktindexbasierten Preisänderung auch eine Klausel wählen können, die sich direkter an den tatsächlichen Versorgungskosten orientiert. Details regelt erst der noch ausstehende Gesetzentwurf.

Betrifft das auch die AVBFernwärmeV-Regeln zur Abrechnung?

Ja. FFVAV und AVBFernwärmeV sollen gemeinsam in einem neuen Wärmenetzgesetz aufgehen, das beide Bereiche – Preisänderung und Verbrauchsabrechnung – neu ordnet.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Dazu gibt es noch keine Angabe. Zunächst muss das Bundeswirtschaftsministerium auf Basis der Eckpunkte einen Gesetzentwurf vorlegen.

Fazit

Mit den Eckpunkten vom 26. August 2026 stellt die Bundesregierung die Weichen für ein neues Wärmenetzgesetz, das vor allem die oft intransparenten Preisänderungsklauseln bei Fernwärme klarer regeln soll. Für bestehende Verträge ändert sich vorerst nichts – die eigentliche Wirkung entfaltet sich erst mit dem noch ausstehenden Gesetzentwurf. Fernwärme-Kunden lohnt es sich trotzdem, das Verfahren im Blick zu behalten, da es die Preisbildung für Jahre prägen dürfte.

Tags:WärmenetzgesetzFernwärmePreisänderungsklauselVerbraucherschutz2026
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