Die Bundesnetzagentur hat den vollständigen Entwurf für die Reform der Netzentgeltsystematik Strom veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 18. September 2026 möglich, die Festlegung soll noch in diesem Jahr ergehen. Der Punkt, der Photovoltaik-Besitzer betrifft: Erzeugungsanlagen sollen sich künftig an der Netzfinanzierung beteiligen – bisher waren sie davon ausgenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erzeugungsanlagen sollen erstmals mitzahlen: 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr, europarechtlich gedeckelt.
- Bestandsanlagen sind 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen.
- Für rund 40 Millionen Haushaltskunden bleibt die Struktur – neu sind verbindliche Vorgaben für den Grundpreis.
- Wirkung ab 2029. Stellungnahmen sind bis zum 18. September 2026 möglich.
Worum es geht
„AgNes" steht für die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Die Bundesnetzagentur hatte am 27. Mai 2026 einen Zwischenstand vorgestellt (Quelle: Bundesnetzagentur) und danach den kompletten Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt (Quelle: Bundesnetzagentur).
| Schritt | Termin |
|---|---|
| Ende der Stellungnahmefrist | 18. September 2026 |
| Erlass der Rahmenfestlegung | Ende 2026 geplant |
| Konkretisierende Folgefestlegungen | 2027 |
| Ausgestaltung für Industriekunden | Anfang 2027 |
| Ablösung der Vorgaben der StromNEV | ab 2029 |
Wichtig für die Einordnung
Das ist ein Entwurf im laufenden Verfahren. Die Wirkung setzt erst 2029 ein, wenn die Festlegung die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung ablöst. Wer heute eine Anlage plant, entscheidet also nicht unter diesen Regeln – wohl aber über eine Anlage, die unter ihnen betrieben werden wird.
Der Kern: Erzeuger zahlen mit
Bisher tragen ausschließlich Verbraucher die Netzkosten. Künftig sollen sich auch Erzeugungsanlagen beteiligen – über ein jährliches Kapazitätsentgelt, das nach dem Entwurf zunächst 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr betragen soll. Die Höhe ist europarechtlich gedeckelt.
Entscheidend ist die Ausnahme: Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab ihrer Inbetriebnahme ausgenommen. Wer heute eine Photovoltaikanlage betreibt oder in den nächsten Jahren in Betrieb nimmt, fällt damit für zwei Jahrzehnte nicht unter das Entgelt.
Rechenbeispiel zur Größenordnung: Eine Anlage mit 10 kWp läge bei 4 bis 7 Euro je Kilowatt rechnerisch bei 40 bis 70 Euro im Jahr. Beispielrechnung zur Einordnung der Größenordnung – für Bestandsanlagen greift die 20-Jahres-Ausnahme, und wie kleine Dachanlagen konkret behandelt werden, ist Gegenstand der laufenden Konsultation.
Ob sich eine Anlage trägt, hängt ohnehin an anderen Größen: Eigenverbrauchsquote, Anschaffungspreis und Einspeisevergütung. Der Solaranlagen-Rechner rechnet die Amortisation über die Laufzeit durch; ein Posten in dieser Größenordnung verschiebt das Ergebnis nicht grundlegend, gehört aber in eine ehrliche Kalkulation.
Was die Einspeisung selbst einbringt, zeigt der Einspeisevergütungs-Rechner – die gesetzlichen Sätze sinken halbjährlich, was den Eigenverbrauch gegenüber der Einspeisung zunehmend attraktiver macht.
Für Speicher gilt eine eigene Regel
Neue Speicher sollen ein Kapazitätsentgelt erst zahlen, wenn die derzeit geltenden Sonderregelungen auslaufen. Betroffen sind Anlagen, für die die finale Investitionsentscheidung erst nach Inkrafttreten der Festlegung fällt. Bestehende und bereits fest entschiedene Projekte bleiben außen vor.
Für Haushalte ändert sich systematisch wenig
Für rund 40 Millionen Haushaltskunden in der Niederspannung bleibt die Struktur, wie sie ist: ein Grundpreis in Euro pro Jahr plus ein Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde.
Neu sind verbindliche Vorgaben für die Grundpreise. Netzbetreiber müssen künftig einen Grundpreis erheben, der der Höhe nach gedeckelt ist. Bisher war die Ausgestaltung weitgehend den Netzbetreibern überlassen, was zu erheblichen regionalen Unterschieden führte.
Praktisch heißt das: Der Anteil der verbrauchsunabhängigen Kosten wird berechenbarer. Wer wissen will, wie stark der eigene Haushalt überhaupt vom Arbeitspreis abhängt, findet das über den Stromverbrauchs-Rechner heraus – bei niedrigem Verbrauch dominiert der Grundpreis die Rechnung, bei hohem der Arbeitspreis.
Häufige Fragen
Muss ich als PV-Besitzer jetzt zahlen?
Nein. Die Regel greift frühestens 2029, und Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen. Der Entwurf ist außerdem noch in der Konsultation.
Wie hoch wäre das Entgelt?
Nach dem Entwurf zunächst 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr. Die Obergrenze ist europarechtlich vorgegeben.
Steigen dadurch meine Netzentgelte als Verbraucher?
Der Entwurf verschiebt, wer die Netzkosten trägt – Erzeuger beteiligen sich erstmals. Was das für die Netzentgelte einzelner Haushalte bedeutet, hängt an der konkreten Ausgestaltung und an den Kosten des jeweiligen Netzbetreibers.
Warum erst 2029?
Die Festlegung ersetzt die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung. Bis dahin laufen konkretisierende Folgefestlegungen, unter anderem zu Baukostenzuschüssen und flexiblen Anschlussvereinbarungen ab 2027.
Kann ich mich beteiligen?
Ja. Die Bundesnetzagentur nimmt Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf bis zum 18. September 2026 entgegen.
Fazit
Die Reform ändert eine Grundannahme des deutschen Netzentgeltsystems: Netzkosten trugen bisher allein die Verbraucher, künftig sollen auch Erzeuger beitragen. Für Photovoltaik-Betreiber klingt das nach einer schlechten Nachricht, ist es kurzfristig aber nicht – die 20-Jahres-Ausnahme für Bestandsanlagen und der Start erst 2029 nehmen dem Punkt die Schärfe. Wer heute rechnet, sollte den Posten kennen, aber nicht überschätzen. Der spannendere Teil für Haushalte ist der gedeckelte Grundpreis: Er macht den Teil der Stromrechnung berechenbarer, den man durch Sparen nicht beeinflussen kann.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom
- Bundesnetzagentur: Aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (27.05.2026)
- Bundesnetzagentur: Hintergrundpapier vom 27. Mai 2026 (PDF)
- Bundesnetzagentur: AgNes – Einspeiseentgelte, Orientierungspunkte vom 17. Februar 2026 (PDF)
- Bundesnetzagentur: Festlegungsverfahren AgNes
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Numera Vision · Energie-Redaktion — Stand: 10. August 2026
