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Steuern & Makro

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung erspart dir das Ausweisen und Abführen von Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Dieser Rechner sagt dir, ob du die Regelung nutzen darfst und wie viel Umsatz dir bis zur nächsten Grenze bleibt.

Von Numera Vision · Finanz-Redaktion · Geld, Investieren, Steuern & Gehalt
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Die Regelung greift, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres 25.000 € nicht überschritten hat und der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Der Puffer ist der kleinere der beiden verbleibenden Abstände. Ohne die Regelung fällt auf den Nettoumsatz Umsatzsteuer an – im Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 %.

Warum ist das wichtig?

Der entscheidende Unterschied zur alten Rechtslage: Die 100.000 € sind eine harte Grenze im laufenden Jahr. Wird sie überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – ab genau dem Umsatz, der die Grenze reißt. Früher galt die Regelung bis zum Jahresende weiter, wenn die Prognose zu Jahresbeginn gestimmt hatte. Diese Schonfrist gibt es nicht mehr.

Beispielrechnung

Beispiel: 18.000 € Umsatz im Vorjahr und 42.000 € im laufenden Jahr. Die Vorjahresgrenze ist erfüllt, die laufende Grenze ebenfalls – die Regelung ist anwendbar. Weil der Vorjahresumsatz aber nur 7.000 € Luft bis 25.000 € hatte, endet die Regelung im Folgejahr, sobald diese Marke überschritten war.

Was sich 2025 geändert hat

bis 2024ab 2025
Vorjahresumsatz22.000 €25.000 €
Laufendes Jahr50.000 € (Prognose)100.000 € (harte Grenze)
Bei Überschreitungerst im Folgejahr steuerpflichtigsofort ab dem Umsatz

Die Anhebung der Grenzen ist die gute Nachricht. Die schlechte: Aus der Prognosegröße ist eine harte Grenze geworden. Wer stark wächst, wird mitten im Jahr umsatzsteuerpflichtig.

Vorteil oder Nachteil – es kommt auf die Kunden an

  • Privatkunden – klarer Vorteil. Dein Preis ist ohne Umsatzsteuer günstiger, ohne dass du weniger verdienst.
  • Geschäftskunden – meist neutral. Die ziehen die Vorsteuer ohnehin ab; für sie zählt der Nettopreis.
  • Hohe Investitionen – Nachteil. Ohne Regelbesteuerung bekommst du keine Vorsteuer aus Geräten, Software oder Fahrzeugen zurück.

Grenzen dieser Rechnung

Der Rechner prüft die beiden Umsatzgrenzen und rechnet die Umsatzsteuer mit dem Regelsatz von 19 %. Nicht berücksichtigt sind der ermäßigte Satz von 7 %, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Leistungen, die Differenzbesteuerung und Sonderfälle bei mehreren Betrieben. Für die verbindliche Einordnung ist das Finanzamt zuständig – dies ist keine Steuerberatung.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Realzins ≈ Nominalzins − Inflation; zu versteuerndes Einkommen → Lohnsteuer (Splittingtarif)

Annahmen

  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 € Single, 24.696 € Verheiratet.
  • Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer ab ~73.500 € zvE Single.
  • Inflation Mai 2026: 2,7–2,9 % (StatBA), Kerninflation 2,3 %.
  • CO2-Preis-Korridor 2026: 55–65 €/t, ab 2028 EU-ETS 2 marktbasiert.
  • BBG RV 2026: 101.400 €/Jahr; BBG KV: 69.750 €/Jahr.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die 100.000 € im laufenden Jahr reiße?

Die Regelung endet sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen – nicht erst ab dem Folgejahr. Umsätze davor bleiben unberührt. Wer knapp darunter liegt, sollte den laufenden Umsatz deshalb monatlich im Blick behalten.

Wann lohnt sich der freiwillige Verzicht auf die Regelung?

Wenn du hohe Vorsteuerbeträge hast – etwa bei größeren Anschaffungen zu Beginn – oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen lieferst. Für die zahlt die Umsatzsteuer nur einen durchlaufenden Posten. Bei Privatkunden ist die Regelung dagegen fast immer der Vorteil, weil dein Preis brutto günstiger ist.

Wie lange bin ich an den Verzicht gebunden?

Fünf Kalenderjahre. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet dich zur Regelbesteuerung; erst danach kannst du mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres zurückwechseln. Die Entscheidung sollte deshalb nicht nur das erste Jahr im Blick haben.

Was muss auf meine Rechnung?

Kein Umsatzsteuerausweis – stattdessen ein Hinweis auf die Regelung, etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt, obwohl du Kleinunternehmer bist.

Zählt der Umsatz oder der Gewinn?

Der Umsatz, genauer der Gesamtumsatz nach § 19 UStG – also die Einnahmen, nicht der Gewinn nach Abzug der Kosten. Betriebsausgaben spielen für die Grenzen keine Rolle. Im Jahr der Gründung wird der Umsatz zudem nicht mehr auf zwölf Monate hochgerechnet.

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