Was sich 2025 geändert hat
| bis 2024 | ab 2025 | |
|---|---|---|
| Vorjahresumsatz | 22.000 € | 25.000 € |
| Laufendes Jahr | 50.000 € (Prognose) | 100.000 € (harte Grenze) |
| Bei Überschreitung | erst im Folgejahr steuerpflichtig | sofort ab dem Umsatz |
Die Anhebung der Grenzen ist die gute Nachricht. Die schlechte: Aus der Prognosegröße ist eine harte Grenze geworden. Wer stark wächst, wird mitten im Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Vorteil oder Nachteil – es kommt auf die Kunden an
- Privatkunden – klarer Vorteil. Dein Preis ist ohne Umsatzsteuer günstiger, ohne dass du weniger verdienst.
- Geschäftskunden – meist neutral. Die ziehen die Vorsteuer ohnehin ab; für sie zählt der Nettopreis.
- Hohe Investitionen – Nachteil. Ohne Regelbesteuerung bekommst du keine Vorsteuer aus Geräten, Software oder Fahrzeugen zurück.
Grenzen dieser Rechnung
Der Rechner prüft die beiden Umsatzgrenzen und rechnet die Umsatzsteuer mit dem Regelsatz von 19 %. Nicht berücksichtigt sind der ermäßigte Satz von 7 %, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Leistungen, die Differenzbesteuerung und Sonderfälle bei mehreren Betrieben. Für die verbindliche Einordnung ist das Finanzamt zuständig – dies ist keine Steuerberatung.