Wie der Tarif aufgebaut ist
Der Einkommensteuertarif kennt vier Bereiche. Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Existenzminimum steuerfrei. Darüber steigt der Satz in zwei Progressionszonen kontinuierlich an – nicht sprunghaft, sondern über eine Formel. Ab einer bestimmten Schwelle bleibt der Grenzsteuersatz konstant bei 42 %, in der obersten Zone bei 45 %.
Wichtig: Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze. Es gibt keinen Punkt, an dem mehr Brutto zu weniger Netto führt.
Durchschnitts- oder Grenzsteuersatz?
- Durchschnittssteuersatz – Steuer geteilt durch Einkommen. Zeigt die Gesamtbelastung.
- Grenzsteuersatz – Belastung des nächsten verdienten Euro. Entscheidend für jede Entscheidung „lohnt sich das zusätzlich?".
Wer über eine Gehaltserhöhung, einen Nebenjob oder eine zusätzliche Einzahlung in die Altersvorsorge nachdenkt, rechnet mit dem Grenzsteuersatz – nicht mit dem Durchschnitt.
Grenzen dieser Rechnung
Der Rechner bildet den Tarif ab, nicht deine vollständige Veranlagung. Nicht enthalten sind Kinderfreibeträge und die Günstigerprüfung gegenüber dem Kindergeld, der Progressionsvorbehalt aus Lohnersatzleistungen, Verlustvorträge und die Besonderheiten bei Kapitalerträgen. Für die verbindliche Berechnung ist der Steuerbescheid maßgeblich – dies ist keine Steuerberatung.