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Steuern & Makro

Einkommensteuer Rechner

Wie viel Einkommensteuer fällt auf ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen an? Dieser Rechner wendet den Tarif nach § 32a EStG an – wahlweise als Grundtarif für Einzelveranlagung oder als Splittingtarif für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Von Numera Vision · Finanz-Redaktion · Geld, Investieren, Steuern & Gehalt
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Der Tarif ist in Zonen aufgebaut: bis zum Grundfreibetrag null, danach zwei Progressionszonen mit quadratisch steigendem Satz, ab der dritten Zone konstant 42 % und in der Spitze 45 %. Beim Splitting gilt: Steuer = 2 × Tarif(zu versteuerndes Einkommen ÷ 2).

Warum ist das wichtig?

Zwei Zahlen werden häufig verwechselt. Der Durchschnittssteuersatz sagt, welchen Anteil deines Einkommens du insgesamt abgibst. Der Grenzsteuersatz sagt, was von einem zusätzlichen Euro übrig bleibt – er entscheidet, ob sich eine Gehaltserhöhung, ein Nebenjob oder eine zusätzliche Altersvorsorge lohnt.

Beispielrechnung

Beispiel: 45.000 € zu versteuerndes Einkommen im Grundtarif. Der Durchschnittssteuersatz liegt deutlich unter dem Grenzsteuersatz – jeder zusätzliche Euro wird also spürbar höher belastet als das bisherige Einkommen im Schnitt.

Wie der Tarif aufgebaut ist

Der Einkommensteuertarif kennt vier Bereiche. Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Existenzminimum steuerfrei. Darüber steigt der Satz in zwei Progressionszonen kontinuierlich an – nicht sprunghaft, sondern über eine Formel. Ab einer bestimmten Schwelle bleibt der Grenzsteuersatz konstant bei 42 %, in der obersten Zone bei 45 %.

Wichtig: Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze. Es gibt keinen Punkt, an dem mehr Brutto zu weniger Netto führt.

Durchschnitts- oder Grenzsteuersatz?

  • Durchschnittssteuersatz – Steuer geteilt durch Einkommen. Zeigt die Gesamtbelastung.
  • Grenzsteuersatz – Belastung des nächsten verdienten Euro. Entscheidend für jede Entscheidung „lohnt sich das zusätzlich?".

Wer über eine Gehaltserhöhung, einen Nebenjob oder eine zusätzliche Einzahlung in die Altersvorsorge nachdenkt, rechnet mit dem Grenzsteuersatz – nicht mit dem Durchschnitt.

Grenzen dieser Rechnung

Der Rechner bildet den Tarif ab, nicht deine vollständige Veranlagung. Nicht enthalten sind Kinderfreibeträge und die Günstigerprüfung gegenüber dem Kindergeld, der Progressionsvorbehalt aus Lohnersatzleistungen, Verlustvorträge und die Besonderheiten bei Kapitalerträgen. Für die verbindliche Berechnung ist der Steuerbescheid maßgeblich – dies ist keine Steuerberatung.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Realzins ≈ Nominalzins − Inflation; zu versteuerndes Einkommen → Lohnsteuer (Splittingtarif)

Annahmen

  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 € Single, 24.696 € Verheiratet.
  • Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer ab ~73.500 € zvE Single.
  • Inflation Mai 2026: 2,7–2,9 % (StatBA), Kerninflation 2,3 %.
  • CO2-Preis-Korridor 2026: 55–65 €/t, ab 2028 EU-ETS 2 marktbasiert.
  • BBG RV 2026: 101.400 €/Jahr; BBG KV: 69.750 €/Jahr.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Nicht dein Bruttogehalt. Vom Bruttoarbeitslohn gehen zunächst Werbungskosten ab (mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), dann Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen sowie gegebenenfalls Frei- und Entlastungsbeträge. Erst das Ergebnis geht in den Tarif.

Wie viel bringt das Ehegattensplitting?

Der Vorteil wächst mit dem Einkommensunterschied. Verdienen beide gleich viel, ist das Splitting rechnerisch wirkungslos. Je größer der Abstand, desto stärker wirkt es, weil das gemeinsame Einkommen rechnerisch halbiert und damit in eine flachere Tarifzone geschoben wird.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber monatlich einbehält. Maßgeblich ist am Ende die Jahres-Einkommensteuer aus dem Steuerbescheid. Die Differenz führt zur Erstattung oder Nachzahlung.

Zahlen noch alle den Solidaritätszuschlag?

Nein. Der Soli fällt erst oberhalb einer Freigrenze an, die die große Mehrheit der Lohnsteuerzahler nicht erreicht. Direkt oberhalb der Grenze greift zudem eine Milderungszone, in der er nur anteilig steigt.

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