Bis wann musst du kündigen?
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet die Miete mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Welcher Tag das ist, hängt von Wochenenden und den Feiertagen deines Bundeslands ab.
Was diese Rechnung kann – und was nicht
- Gerechnet wird die gesetzliche Frist des Mieters bei einem unbefristeten Mietvertrag (§ 573c Abs. 1 BGB). Ein Zeitmietvertrag, ein vereinbarter Kündigungsverzicht oder eine Staffelmiete mit Kündigungsausschluss können anderes regeln.
- Samstage zählen bei den drei Werktagen mit, außer am letzten Tag der Frist (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04). Berücksichtigt sind die landesweiten Feiertage; örtliche Feiertage nicht – so ist die Frist im Zweifel einen Tag zu früh, nie zu spät.
- Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft ein Mieterverein. Deine Angaben speichern wir nicht.