Ausführliche Erklärung
Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, bis zu dessen Höhe Kapitalerträge in Deutschland nicht besteuert werden. Er gilt für alle Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen: Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden, Kursgewinne, Erträge aus thesaurierenden Fonds (Vorabpauschale).
Höhe (Stand 2026):
- Single (ledig, geschieden, verwitwet): 1.000 €/Jahr
- Verheiratete / eingetragene Partner (zusammenveranlagt): 2.000 €/Jahr
Der Freibetrag wurde 2023 von 801 € (Single) bzw. 1.602 € (Paar) auf die heutigen Werte erhöht. Eine weitere Erhöhung ist 2026 nicht beschlossen.
Um den Freibetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Online-Broker gestellt werden. Ohne Auftrag zieht die Bank automatisch 26,38 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) sowie ggf. Kirchensteuer ab. Die zu viel gezahlte Steuer kann zwar über die Steuererklärung zurückgeholt werden, aber das ist umständlich.
Verteilung auf mehrere Banken: Wer mehrere Tagesgeld-, Wertpapier- oder Sparkonten hat, kann den Pauschbetrag aufteilen. Beispiel: 500 € auf Konto A, 300 € auf Konto B, 200 € auf Konto C – die Summe darf 1.000 € (Single) nicht überschreiten. Eine zentrale Verteilung ist beim Steuerformular möglich.
Konkrete Auswirkung:
- Bei 30.000 € Tagesgeld zu 2,5 %: 750 € Zinsen → komplett steuerfrei
- Bei einem ETF-Sparplan mit 100.000 € Bestand und 2 % Dividendenrendite: 2.000 € Ausschüttung → Single zahlt auf 1.000 € Steuer (264 €), Paar nichts
Für Familien mit Kindern: Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag plus Grundfreibetrag (12.348 € 2026). Wer Junior-Depots für Kinder pflegt, kann erhebliche Beträge steueroptimiert ansparen.