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Lokale Berechnung · Rheinland-Pfalz

Grundsteuer in Bendorf berechnen – lokaler Hebesatz | Rechner

Bendorf erhebt einen Hebesatz von 650 % auf die Grundsteuer B. Messbetrag × Hebesatz = deine Jahres-Grundsteuer — hier direkt ausrechnen.

Bendorf

Landkreis Mayen-Koblenz · Rheinland-Pfalz

17.661 Einwohner · Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Stand 12/2025

Passt bei „Pendeln in die Stadt“

52 %eher schwach

Platz 280 von 627 · 6 von 8 Themen mit Daten

Selbst gewichten auf der Karte

Grundsteuer-Hebesatz in Bendorf

Hebesatz Grundsteuer B
650 %
+63 %Hebesatz über dem Richtwert Rheinland-Pfalz

Redaktionell gepflegter Wert für Bendorf. Der Quellennachweis wird mit der laufenden Datenerhebung nachgetragen.

Ortsprofil

So lebt es sich in Bendorf

Jede Zahl mit Quelle und Stand. „Besser als 70 %“ heißt: 70 % der verglichenen Städte schneiden bei diesem Punkt schlechter ab. So rechnen wir

Geld und Wohnen

Themenwert 71gut

Arbeit

Themenwert 1schwach
  • Arbeitsplätze am Ort209 je 1.000 EinwohnerStatistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Tabelle 13111-01-03-5, Tabelle 12411-01-01-5) · Stand 06/2025 · eigene Berechnung
    schwachbesser als 1 %
    verglichen mit 626 Städten

Unterwegs

Themenwert 92sehr gut

Gesundheit

Themenwert 14schwach

Einkaufen

Daten folgen

Familie

Themenwert 51mittel
  • Betreuung unter 335,8 % der Kinder unter 3Wert des Landkreises Mayen-KoblenzStatistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Tabelle 22543-01-02-4, Tabelle 12411-02-03-4) · Stand 03/2024 · eigene Berechnung
    mittelbesser als 51 %
    verglichen mit 627 Städten

Umwelt und Ruhe

Themenwert 61gut

Freizeit

Daten folgen

Bendorf im Profil

Bendorf liegt in Rheinland-Pfalz und zählt rund 17.214 Einwohner – damit eine Kleinstadt in Rheinland-Pfalz mit geschätzt etwa 8.397 Haushalten. Stadt-eigene Werte liegen für Hebesatz Grundsteuer B vor. Kaufpreis/m² ist ein Richtwert für Rheinland-Pfalz – Bendorf selbst ist dafür noch nicht erhoben.

Hebesatz Grundsteuer B

650 %

Wert für Bendorf

Kaufpreis/m²

2.600 €

Richtwert Rheinland-Pfalz

Was bedeutet das konkret für Bendorf?

Die Grundsteuer B in Bendorf berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz von 650 %. Diesen Hebesatz legt Bendorf eigenständig fest – deshalb kann die Grundsteuer trotz identischem Messbetrag deutlich von Nachbarkommunen in Rheinland-Pfalz abweichen. Seit der Grundsteuerreform 2025 ist der lokale Hebesatz der entscheidende Stellhebel für deine jährliche Belastung.

Für die Berechnung in Bendorf sind vor allem die für dieses Tool relevanten lokalen Kennzahlen entscheidend: Hebesatz Grundsteuer B 650 % und Kaufpreis/m² 2.600 €. Diese Werte fließen direkt in das Ergebnis ein und machen den Rechner für Bendorf in Rheinland-Pfalz aussagekräftiger als eine bundesweite Pauschale.

Vergleich mit den Nachbarstädten von Bendorf

Die nächstgelegenen Städte sind Höhr-Grenzhausen (6 km), Neuwied (6 km) und Koblenz (8 km). Die Strompreise schwanken regional nur um wenige Prozentpunkte, weil das Netzentgelt im jeweiligen Bundesland einheitlich kalkuliert wird. Ein Vergleich lohnt sich aber bei den Hebesätzen der Grundsteuer und den lokalen Förderprogrammen, die je nach Kommune erheblich variieren – gerade, wenn du in der Region einen Umzug oder ein Investment planst.

Mit rund 17.214 Einwohnern ist Bendorf größer als das 6 km entfernte Höhr-Grenzhausen (9.663 Einwohner). Die Marktdichte beeinflusst Energie-Versorger-Konkurrenz und damit indirekt die Tarif-Verfügbarkeit – größere Städte haben typischerweise Zugriff auf mehr Spezialtarife, etwa für Wärmepumpen oder E-Auto-Laden.

Lokale Bedingungen in Rheinland-Pfalz

  • Hebesatz Grundsteuer B: 650 % – kommunaler Hebesatz Grundsteuer B – wird mit dem Messbetrag multipliziert.
  • Kaufpreis/m²: 2.600 € (Richtwert Rheinland-Pfalz) – durchschnittlicher Kaufpreis pro m².

Praktische Tipps für Bendorf

  • Strompreis in Bendorf: 39,4 ct/kWh — Anbieter-Wechsel kann 10–20 % Ersparnis bringen.
  • Gaspreis in Bendorf: 12,4 ct/kWh — bei jährlichem Verbrauch von 20.000 kWh entspricht das rund 2.400 €.
  • Bei einem Kaufpreis von 2.600 €/m² und Kaltmiete 8,90 €/m² ergibt sich ein Kaufpreisfaktor von 24,3.
  • Wasserhärte in Bendorf: 14 °dH — beeinflusst Spülmaschine, Boiler und Waschmittelbedarf.

Häufige Fragen zu Bendorf

Wie hoch ist die Grundsteuer in Bendorf?

Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz in Bendorf bei 650 % — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hebesatzsatzung der Kommune. Deine Jahressteuer ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts, multipliziert mit 650 und geteilt durch 100. Bei einem Messbetrag von 100 € entspricht damit jeder Hebesatz-Punkt genau einem Euro Jahressteuer — der Rechner oben nimmt dir das Umrechnen ab.

Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag für mein Objekt?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, nicht im Bescheid der Stadt Bendorf. Welches Bewertungsmodell dahintersteht, entscheidet Rheinland-Pfalz: Im Bundesmodell fließen Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und Baujahr ein, einzelne Länder rechnen dagegen reine Flächen- oder Bodenwertmodelle mit anderen Eingangsgrößen. Die Kommune legt auf den fertigen Messbetrag nur noch ihren Hebesatz von 650 % an.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Zahlungspflichtig gegenüber Bendorf bleibt der Eigentümer. Die Grundsteuer zählt aber zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV und lässt sich über die Nebenkostenabrechnung weitergeben, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten vorsieht. Wie stark das die Abrechnung belastet, hängt direkt am Hebesatz von 650 % — bei gleichem Messbetrag zahlen Haushalte in Nachbarkommunen mit niedrigerem Satz entsprechend weniger.

Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid zu hoch erscheint?

Prüfe zuerst den Messbescheid des Finanzamts: Falsche Wohnfläche, falsches Baujahr oder eine zu groß angesetzte Grundstücksfläche sind die häufigsten Fehlerquellen. Einwände gegen die Bewertung gehören als Einspruch an das Finanzamt, und zwar innerhalb der im Bescheid genannten Rechtsbehelfsfrist. Die Höhe des Hebesatzes von 650 % lässt sich auf diesem Weg nicht angreifen — den beschließt Bendorf als kommunale Satzung. Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt, Fragen zur Zahlung die Steuerabteilung der Kommune.

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