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Vorabpauschale Rechner

Wer thesaurierende ETFs hält, bekommt keine Ausschüttung – trotzdem greift der Fiskus jährlich zu. Die Vorabpauschale besteuert einen fiktiven Mindestertrag. Sie wird zu Beginn des Folgejahres berechnet und meist direkt vom Verrechnungskonto eingezogen. Dieser Rechner zeigt dir vorab, mit welchem Betrag zu rechnen ist.

Von Numera Vision · Finanz-Redaktion · Geld, Investieren, Steuern & Gehalt
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Die Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus Basisertrag und tatsächlichem Wertzuwachs des Jahres. Davon geht bei Aktienfonds die Teilfreistellung von 30 % ab, anschließend der Sparer-Pauschbetrag. Auf den Rest fallen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag an.

Warum ist das wichtig?

Zwei Dinge überraschen Anleger regelmäßig. Erstens: Die Steuer wird fällig, ohne dass Geld geflossen ist – auf dem Verrechnungskonto muss also Deckung liegen. Zweitens: Gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet. Es handelt sich um eine Vorverlagerung, nicht um eine Zusatzsteuer.

Beispielrechnung

Beispiel: 50.000 € Fondswert zu Jahresbeginn und 6 % Wertzuwachs. Der Basisertrag liegt deutlich unter dem Wertzuwachs, also greift der Basisertrag. Nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag bleibt oft wenig bis gar nichts steuerpflichtig – bei größeren Depots dagegen schon.

Warum es die Vorabpauschale gibt

Ausschüttende Fonds werden laufend besteuert – bei jeder Ausschüttung. Thesaurierende Fonds legen die Erträge dagegen direkt wieder an, es fließt kein Geld. Ohne Gegenregel könnten Anleger die Besteuerung über Jahrzehnte aufschieben. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass zumindest ein Mindestertrag jährlich erfasst wird.

Die Rechnung Schritt für Schritt

  1. Basisertrag = Wert am 1. Januar × Basiszins × 70 %.
  2. Deckelung auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres.
  3. Teilfreistellung abziehen (bei Aktienfonds 30 % für Privatanleger).
  4. Sparer-Pauschbetrag gegenrechnen, soweit noch frei.
  5. 25 % Abgeltungssteuer plus Soli auf den Rest.

Praxis: Deckung auf dem Verrechnungskonto

Die Bank zieht die Steuer im Januar ein. Ist das Verrechnungskonto leer, verkaufen manche Broker automatisch Anteile oder buchen ins Soll. Wer im Januar über eine unerwartete Abbuchung stolpert, hat meist genau diesen Vorgang vor sich. Ein rechtzeitig erteilter Freistellungsauftrag verhindert den Einzug, solange der Sparer-Pauschbetrag reicht.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Steuerbescheinigung deiner Bank.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Endwert = Sparrate × ((1 + r)^n − 1) ÷ r − Steuern (TER + Vorabpauschale + Abgeltung)

Annahmen

  • Erwartete Aktien-ETF-Rendite langfristig: 7 %/Jahr nominal vor Kosten und Steuern.
  • Inflation 2 %/Jahr im langfristigen Durchschnitt.
  • TER MSCI World ETFs: 0,12–0,22 %.
  • Vorabpauschale: 70 % des Basiszinses (2024: 2,29 %), Aktien-ETF nach 30 % Teilfreistellung.
  • Abgeltungsteuer 25 % + Soli 5,5 % = effektiv 26,375 %, Sparerpauschbetrag 1.000 €/2.000 €.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Wann fällt gar keine Vorabpauschale an?

In einem Verlustjahr. Angesetzt wird immer der kleinere Wert aus Basisertrag und tatsächlichem Wertzuwachs – ist der Wertzuwachs null oder negativ, ist die Vorabpauschale null. Auch ein Basiszins von null würde sie auf null setzen.

Zahle ich am Ende doppelt?

Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Unter dem Strich verschiebt sich die Steuer nur nach vorne – der Zinseszinseffekt auf den vorgezogenen Betrag geht dir allerdings verloren.

Woher kommt der Basiszins?

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht ihn jährlich; er leitet sich aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen zum Jahresanfang ab. Bei jedem neuen BMF-Schreiben ändert sich der Wert – trag ihn im Rechner entsprechend nach.

Was ist die Teilfreistellung?

Ein pauschaler Ausgleich dafür, dass der Fonds selbst bereits Steuern gezahlt hat. Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 % bleiben für Privatanleger 30 % steuerfrei. Bei Misch- und Rentenfonds fällt sie geringer aus oder entfällt.

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