Warum es die Vorabpauschale gibt
Ausschüttende Fonds werden laufend besteuert – bei jeder Ausschüttung. Thesaurierende Fonds legen die Erträge dagegen direkt wieder an, es fließt kein Geld. Ohne Gegenregel könnten Anleger die Besteuerung über Jahrzehnte aufschieben. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass zumindest ein Mindestertrag jährlich erfasst wird.
Die Rechnung Schritt für Schritt
- Basisertrag = Wert am 1. Januar × Basiszins × 70 %.
- Deckelung auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres.
- Teilfreistellung abziehen (bei Aktienfonds 30 % für Privatanleger).
- Sparer-Pauschbetrag gegenrechnen, soweit noch frei.
- 25 % Abgeltungssteuer plus Soli auf den Rest.
Praxis: Deckung auf dem Verrechnungskonto
Die Bank zieht die Steuer im Januar ein. Ist das Verrechnungskonto leer, verkaufen manche Broker automatisch Anteile oder buchen ins Soll. Wer im Januar über eine unerwartete Abbuchung stolpert, hat meist genau diesen Vorgang vor sich. Ein rechtzeitig erteilter Freistellungsauftrag verhindert den Einzug, solange der Sparer-Pauschbetrag reicht.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Steuerbescheinigung deiner Bank.