Der ehrliche Vergleich braucht den Restwert
Raten gegen Raten zu stellen ist der klassische Fehler. Nach 36 Monaten hat der Leasingnehmer ein Fahrzeug abgegeben, der Käufer besitzt eines. Erst wenn der Restwert vom Kaufpfad abgezogen wird, sind beide Wege vergleichbar.
Umgekehrt gilt: Der Restwert ist eine Schätzung. Fällt der Gebrauchtwagenmarkt – wie zuletzt bei Elektrofahrzeugen – verschiebt sich der Vergleich zugunsten des Leasings, weil dort der Leasinggeber das Wertrisiko trägt.
Was in beiden Varianten gleich bleibt
- Versicherung – beim Leasing meist mit Vollkasko-Pflicht und niedriger Selbstbeteiligung.
- Kfz-Steuer, Kraftstoff oder Strom, Wartung und Reifen.
- Wertverlust – er entsteht in beiden Fällen, nur wird er unterschiedlich bezahlt.
Deshalb vergleicht dieser Rechner ausschließlich die Beschaffungskosten. Die laufenden Betriebskosten rechnest du besser separat – etwa mit dem Spritkosten- oder dem E-Auto-Kostenrechner.
Grenzen dieser Rechnung
Der Kaufpfad wird als klassische Annuitätenfinanzierung über dieselbe Laufzeit gerechnet. Nicht enthalten sind Schlussraten bei Ballonfinanzierungen, Leasing-Sonderzahlungen mit steuerlicher Verteilung, Mehrkilometerkosten, Rückgabeschäden sowie steuerliche Effekte bei gewerblicher Nutzung. Für die steuerliche Behandlung im Betrieb ist die Steuerberatung zuständig.