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E-Auto-Prämie 2026: Bis zu 6.000 Euro – wer sie bekommt

4. August 20267 Min. Lesezeit
E-Auto-Prämie 2026: Bis zu 6.000 Euro – wer sie bekommt

Deutschland fördert den Kauf von Elektroautos wieder. Die neue Prämie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, liegt zwischen 1.500 und 6.000 Euro und ist an das Haushaltseinkommen gekoppelt. Anträge laufen seit dem 19. Mai über das BAFA. Wer über der Einkommensgrenze liegt, geht leer aus – profitiert aber weiter von der verlängerten Kfz-Steuerbefreiung.

Das Wichtigste in Kürze

  • 3.000 bis 6.000 Euro für reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, 1.500 bis 4.500 Euro für förderfähige Plug-in-Hybride.
  • Harte Einkommensgrenze: maximal 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, plus 5.000 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder.
  • Gefördert wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2026; der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Zulassung gestellt sein.
  • Unabhängig davon: Kfz-Steuerbefreiung bis längstens 2035 für Zulassungen bis Ende 2030.

Wer bekommt wie viel

Die Förderung ist sozial gestaffelt. Den Grundbetrag gibt es für jedes förderfähige Fahrzeug, darüber hinaus steigt er, je niedriger das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ausfällt. Liegt es unter 60.000 Euro, kommen 1.000 Euro dazu; unter 45.000 Euro noch einmal 1.000 Euro (Quelle: BAFA).

Antriebsart Zuschuss
Batterieelektrisch (BEV), Brennstoffzelle (FCEV)3.000 – 6.000 €
Plug-in-Hybrid (PHEV), Range-Extender (REEV)1.500 – 4.500 €
Aufschlag bei zvE unter 60.000 € / unter 45.000 €je + 1.000 €
Quelle: BAFA, Fördervoraussetzungen E-Auto-Förderung 2026. zvE = zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.

Förderfähig sind erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1. Insgesamt stellt der Bund drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit – geschätzt reicht das für rund 800.000 Fahrzeuge bis 2029 (Quelle: Bundesregierung).

Die Einkommensgrenze ist die eigentliche Hürde

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. Je Kind unter 18 Jahren verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben, angerechnet werden maximal zwei Kinder – die Obergrenze liegt damit bei 90.000 Euro.

Wichtig ist das Wort „zu versteuernd". Gemeint ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern der Betrag nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Der steht im Steuerbescheid und liegt regelmäßig deutlich unter dem Brutto. Wer knapp über der Grenze zu liegen glaubt, sollte in den Bescheid schauen, bevor er den Antrag abschreibt.

Frist, die man nicht verpassen sollte

Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Wer im Januar 2026 zugelassen hat und die Förderung rückwirkend mitnehmen will, hat also bis Januar 2027 Zeit – nicht länger.

Beispielrechnung: Was zusammenkommt

Ein Haushalt mit zwei Kindern und 58.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen kauft einen Kompakt-Stromer für 39.000 Euro brutto. Neben der Prämie greifen zwei weitere Effekte: die Kfz-Steuerbefreiung und die jährliche THG-Quote.

Position Betrag
Kaufpreis (brutto)39.000 €
Grundförderung BEV− 3.000 €
Aufschlag zvE unter 60.000 €− 1.000 €
Kfz-Steuer, 10 Jahre befreit (ca. 120 €/Jahr)− 1.200 €
Effektiv über 10 Jahre33.800 €
Beispielrechnung – die tatsächlichen Werte hängen von deiner Situation ab. Die Kfz-Steuer variiert je nach Fahrzeuggewicht; die THG-Quote ist nicht eingerechnet.

Was noch dazukommt

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verlängert. Der Bundestag beschloss es am 4. Dezember 2025, in Kraft ist es seit dem 1. Januar 2026. Nach § 3d KraftStG sind Neuzulassungen bis Ende 2030 begünstigt, die zehnjährige Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035 (Quelle: Deutscher Bundestag, BMF). Wie viel das für dein Modell ausmacht, hängt am zulässigen Gesamtgewicht – der Kfz-Steuer-Rechner rechnet es für den konkreten Fall aus.

Die zweite Frage ist die nach den laufenden Kosten. Prämie und Steuerbefreiung senken den Einstieg, entscheidend über die Haltedauer ist aber der Strompreis gegen den Spritpreis. Der E-Auto-Kosten-Rechner stellt Ladekosten, Wartung und Versicherung dem Verbrenner gegenüber.

Und wer ohnehin zwischen Kauf und Leasing schwankt: Die Prämie gibt es für beides, aber sie wirkt unterschiedlich auf die Kalkulation. Der Rechner Leasing vs. Kauf zeigt, ab welcher Laufzeit sich was rechnet.

Häufige Fragen

Gilt die Förderung auch für Leasingfahrzeuge?

Ja, gefördert werden Kauf und Leasing erstmals zugelassener Neufahrzeuge der Klasse M1.

Was zählt als Haushaltseinkommen?

Das zu versteuernde Einkommen des Haushalts laut Steuerbescheid – nicht das Brutto. Es liegt nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen regelmäßig deutlich niedriger.

Bekomme ich die Prämie für ein Auto, das ich im Februar 2026 gekauft habe?

Ja. Gefördert wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, solange der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Zulassung gestellt wird.

Sind gebrauchte E-Autos förderfähig?

Nein. Die Förderung greift nur bei erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen.

Was ist, wenn das Geld ausgeht?

Der Bund stellt drei Milliarden Euro bereit, geschätzt für rund 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Ein Rechtsanspruch bei erschöpften Mitteln besteht nicht – wer kaufen will, sollte den Antrag nicht aufschieben.

Fazit

Die Prämie ist spürbar, aber sie ist kein Selbstläufer: Über 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gibt es null, und die 12-Monats-Frist läuft für Januar-Zulassungen bereits. Wer darunter liegt, kombiniert bis zu 6.000 Euro Zuschuss mit zehn Jahren Kfz-Steuerbefreiung – das verschiebt die Rechnung gegenüber dem Verbrenner deutlich. Wer darüber liegt, hat immer noch die Steuerbefreiung, muss den Rest aber über die Betriebskosten hereinholen. Der Blick in den letzten Steuerbescheid lohnt sich, bevor man das eine oder andere für sich ausschließt.

Tags:E-AutoKaufprämieBAFAKfz-Steuer2026
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