Wer einen elektrischen Dienstwagen zuhause lädt, bekam die selbst getragenen Stromkosten bisher über feste monatliche Pauschalen erstattet. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür eine neue Berechnung: Das Bundesfinanzministerium koppelt den steuerfreien Auslagenersatz an den von Destatis veröffentlichten Gesamtstrompreis für private Haushalte. Für das Jahr 2026 ergibt das 34 Cent pro Kilowattstunde – und einen maximalen steuerfreien Erstattungsbetrag von 1.020 Euro im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Die festen Monatspauschalen aus dem BMF-Schreiben von 2020 gelten letztmalig für Lohnzahlungszeiträume vor dem 1. Januar 2026.
- Neue Berechnungsgrundlage: der halbjährlich von Destatis veröffentlichte Gesamtstrompreis für private Haushalte.
- Für 2026 gilt ein Satz von 34 Cent/kWh, maximal steuerfrei erstattbar: 1.020 € im Jahr (3.000 kWh).
- Die Vereinfachungsregel gilt bis einschließlich 2030, mit jährlich neu berechnetem Cent-Satz.
Die alte und die neue Regel im Vergleich
Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber die selbst getragenen Stromkosten ihrer Mitarbeitenden für das Laden von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen zuhause über feste, im BMF-Schreiben vom 29. September 2020 festgelegte Monatspauschalen erstatten:
| Fahrzeugtyp | Mit Lademöglichkeit beim AG | Ohne Lademöglichkeit beim AG |
|---|---|---|
| Elektrofahrzeug | 30 €/Monat | 70 €/Monat |
| Hybridfahrzeug | 15 €/Monat | 35 €/Monat |
Diese Pauschalen sind zum Jahreswechsel entfallen. An ihre Stelle tritt eine formelbasierte Berechnung aus dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025, präzisiert im BMF-Schreiben vom 21. Juli 2026 zur privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge.
Wie die neue Pauschale berechnet wird
Grundlage ist nicht mehr ein fester Eurobetrag, sondern der von Destatis halbjährlich veröffentlichte Gesamtstrompreis für private Haushalte. Für ein Kalenderjahr gilt jeweils der Wert aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres, abgerundet auf volle Cent:
| Größe | Wert |
|---|---|
| Destatis-Gesamtstrompreis, 1. Halbjahr 2025 | 34,36 ct/kWh |
| Abgerundet auf volle Cent | 34 ct/kWh |
| Angenommener Jahresverbrauch (Deckelung) | 3.000 kWh |
| Maximaler steuerfreier Auslagenersatz 2026 | 1.020 € |
Wer mehr als 3.000 Kilowattstunden im Jahr über die heimische Wallbox lädt, muss den darüber hinausgehenden Verbrauch über einen kalibrierten Zähler nachweisen, um ihn ebenfalls steuerfrei erstattet zu bekommen. Die Pauschale ist als Vereinfachungsregel gedacht – wer genau misst, kann davon abweichen.
Wichtig für die Einordnung
Die Vereinfachungsregel gilt laut BMF für den gesamten Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030. Der Cent-Betrag wird dabei jedes Jahr neu aus dem jeweils aktuellen Destatis-Halbjahreswert abgeleitet – er ist also nicht für alle fünf Jahre fix, sondern passt sich der Strompreisentwicklung an.
Beispielrechnung: Wer profitiert, wer verliert?
Eine Mitarbeiterin lädt ihren E-Dienstwagen überwiegend zuhause, insgesamt rund 2.400 kWh im Jahr. Am Arbeitsplatz gibt es keine Lademöglichkeit.
| Regel | Berechnung | Steuerfreier Auslagenersatz |
|---|---|---|
| Alt (bis 2025, ohne Lademöglichkeit beim AG) | 70 €/Monat × 12 | 840 € |
| Neu (ab 2026) | 2.400 kWh × 0,34 € | 816 € |
In diesem Fall liegt die neue Regel knapp unter der alten Pauschale. Bei höherem Verbrauch nahe der 3.000-kWh-Grenze übersteigt der neue Auslagenersatz (bis zu 1.020 €) die alte Pauschale von 840 € dagegen deutlich. Wer wenig zuhause lädt, kann mit der neuen, verbrauchsbasierten Formel schlechter fahren als mit der alten Monatspauschale – Vielfahrer profitieren tendenziell mehr.
Was bedeutet das für dich?
Ob sich die neue Regel für die eigene Situation lohnt, hängt vom tatsächlichen Ladeverhalten ab. Wer überwiegend zuhause lädt, sollte den ungefähren Jahresverbrauch überschlagen – der Dienstwagen-Rechner hilft dabei, die Gesamtkosten eines E-Dienstwagens inklusive Ladekosten realistisch einzuordnen.
Wer noch keine eigene Wallbox hat, findet im Wallbox-Rechner eine Einschätzung, ob sich die Investition angesichts der neuen Erstattungsregel überhaupt noch trägt – gerade wenn der Arbeitgeber ohnehin nur die Stromkosten, nicht aber die Hardware bezuschusst. Einen Gesamtüberblick über die laufenden Kosten eines Elektroautos liefert der E-Auto-Kosten-Rechner.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue Pauschale?
Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Januar 2026. Die alten Monatspauschalen aus dem BMF-Schreiben von 2020 waren letztmalig für Zeiträume vor diesem Stichtag anwendbar.
Brauche ich jetzt einen kalibrierten Zähler an meiner Wallbox?
Nein, nicht zwingend. Die neue Regel ist als Vereinfachungsregel gedacht: Bis 3.000 kWh im Jahr lässt sich der Auslagenersatz ohne Einzelnachweis über die Destatis-Pauschale abrechnen. Wer mehr lädt oder eine höhere Erstattung nachweisen will, braucht dafür einen kalibrierten Zähler.
Wie lange gilt die neue Regel?
Laut BMF-Schreiben vom 11. November 2025 vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 – mit jährlich neu berechnetem Cent-Betrag auf Basis des jeweils aktuellen Destatis-Halbjahreswerts.
Gilt die Regel auch für Hybrid-Dienstwagen?
Die Neuregelung betrifft grundsätzlich auch Hybridfahrzeuge mit eigener Lademöglichkeit; die konkrete Ausgestaltung regeln die genannten BMF-Schreiben im Detail.
Was passiert, wenn ich mehr als 3.000 kWh im Jahr lade?
Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist die Vereinfachungsregel nicht mehr anwendbar – hier ist ein Nachweis über einen kalibrierten Zähler nötig, um den zusätzlichen Betrag steuerfrei erstattet zu bekommen.
Fazit
Die feste Cent-Pauschale fürs Laden von E-Dienstwagen zuhause ist Geschichte. Seit 2026 richtet sich der steuerfreie Auslagenersatz nach dem tatsächlichen Strompreisniveau, gemessen am Destatis-Gesamtstrompreis – für 2026 sind das 34 Cent pro Kilowattstunde, gedeckelt auf 3.000 kWh und damit maximal 1.020 Euro im Jahr. Wer viel zuhause lädt, profitiert von der neuen Regel gegenüber der alten Pauschale; wer wenig lädt, sollte die eigene Abrechnung mit dem Arbeitgeber genau prüfen.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 11. November 2025: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer
- BMF-Schreiben vom 21. Juli 2026: Nutzung betrieblicher Kfz zu privaten Fahrten
- Statistisches Bundesamt: Erdgas- und Stromdurchschnittspreise
Numera Vision · Energie-Redaktion — Stand: 25. August 2026
