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EEG-Novelle 2027: Kappungsgrenze für neue PV-Dachanlagen

27. August 20266 Min. Lesezeit
EEG-Novelle 2027: Kappungsgrenze für neue PV-Dachanlagen

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für die EEG-Novelle 2027 und ein begleitendes Netzanschlusspaket beschlossen. Der Kern für private PV-Betreiber: Neue kleine und mittlere Dachanlagen sollen ihre Einspeiseleistung künftig auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft – es braucht noch die Zustimmung von Bundestag, Bundesrat und der EU-Kommission, geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kappungsgrenze: Neue PV-Dachanlagen dürfen künftig nur noch 50 % ihrer installierten Leistung einspeisen.
  • Keine Förderung bei negativen Preisen für neue Anlagen während Strompreis-Spitzen.
  • Langfristig Abkehr von der festen Einspeisevergütung hin zu Direktvermarktung mit intelligenten Messsystemen.
  • Noch kein Gesetz: Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen, geplant ab 1.1.2027.

Die wichtigsten Änderungen

  • Kappungsgrenze für PV-Dachanlagen: Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Anlagen wird auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt, um Mittagsspitzen im Netz zu vermeiden.
  • Keine Förderung bei negativen Preisen: Neue Photovoltaik-Anlagen erhalten während Strompreis-Spitzen und negativer Börsenpreise keine staatliche Förderung mehr.
  • Weg von der festen Einspeisevergütung: Neue Anlagen sollen zunehmend über Direktvermarktung mit intelligenten Messsystemen in den Markt integriert werden, statt einen festen Satz je Kilowattstunde zu erhalten.
  • Ausbauziel: 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030, zusätzlich 12 GW Windkraft an Land, mit Schwerpunkt auf Süddeutschland.

Quelle: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss EEG-Novelle und Netzpaket, 29. Juli 2026.

Wichtig für die Einordnung

Der Regierungsentwurf ist noch kein geltendes Recht. Er muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, und die EEG-Novelle benötigt zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission, bevor sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Was die 50-Prozent-Kappung praktisch bedeutet

Für eine neue Dachanlage mit 10 kWp installierter Leistung würde die Kappungsgrenze bedeuten: Maximal 5 kW dürfen zu jedem Zeitpunkt ins Netz eingespeist werden – überschüssige Erzeugung an sonnenreichen Mittagsstunden muss entweder selbst verbraucht, in einem Speicher zwischengespeichert oder ungenutzt abgeregelt werden.

Beispielrechnung zur Größenordnung – die genaue Ausgestaltung von Ausnahmen und Übergangsregelungen ist Teil des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Wie stark sich ein Speicher unter einer solchen Kappung finanziell auszahlt, lässt sich im PV-Speicher-Rechner mit der eigenen Anlagengröße durchspielen – die Logik der Regelung ist genau das erklärte Ziel: mehr Eigenverbrauch statt Einspeisespitzen.

Was bedeutet das für dich?

Wer aktuell eine Solaranlage plant, sollte das Gesetzgebungsverfahren im Blick behalten, aber nicht in Aktionismus verfallen: Die Novelle betrifft nach dem üblichen EEG-Prinzip in erster Linie Anlagen, die nach Inkrafttreten neu in Betrieb gehen. Der Solaranlage-Rechner bildet die aktuell gültigen Rahmenbedingungen ab und lässt sich anpassen, sobald die finalen Regeln feststehen.

Für die laufende Vergütung bestehender und aktuell geplanter Anlagen ändert sich durch den Regierungsentwurf zunächst nichts. Wie sich die reguläre, halbjährliche Absenkung der Einspeisevergütung auf eine konkrete Anlage auswirkt, zeigt unabhängig davon der Einspeisevergütungs-Rechner.

Häufige Fragen

Ist die EEG-Novelle 2027 schon Gesetz?

Nein. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 nur den Regierungsentwurf beschlossen. Es folgen noch die Beratungen in Bundestag und Bundesrat sowie die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission.

Betrifft die Kappungsgrenze meine bestehende Anlage?

Nach dem üblichen Prinzip des EEG gelten neue Regelungen in der Regel nur für Anlagen, die nach dem Inkrafttreten neu in Betrieb genommen werden. Details zu Übergangsregelungen stehen erst mit dem endgültigen Gesetzestext fest.

Was passiert mit der Energie, die über die 50-Prozent-Grenze hinausgeht?

Sie muss entweder selbst verbraucht, in einem Batteriespeicher zwischengespeichert oder ungenutzt abgeregelt werden – die Regelung soll gezielt einen Anreiz für mehr Speicher setzen.

Betrifft das auch Balkonkraftwerke?

Die Regelung bezieht sich laut Bundesregierung auf kleine und mittlere PV-Dachanlagen. Steckersolar-Geräte sind ohnehin durch die 800-Watt-Grenze der Einspeiseleistung gedeckelt.

Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Geplant ist der 1. Januar 2027 – vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag, Bundesrat und der EU-Kommission.

Fazit

Die EEG-Novelle 2027 markiert einen Kurswechsel: weg von der festen Einspeisevergütung für alle, hin zu einem System, das Eigenverbrauch und Speicher gezielt belohnt und Einspeisespitzen begrenzt. Für neue Anlagen wird die Wirtschaftlichkeitsrechnung dadurch etwas komplexer – ein Speicher wird tendenziell wichtiger. Bis der Entwurf Bundestag, Bundesrat und die EU-Kommission durchlaufen hat, bleibt er aber eine Weichenstellung, keine geltende Regel.

Tags:EEG-NovellePhotovoltaikEinspeisevergütungNetzpaket2027
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