Das Bundesfinanzministerium hat am 18. August 2026 den Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Er setzt die Einigung des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 um: kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, sollen ab 2027 mehr Netto vom Brutto behalten. Der Entwurf ist noch kein Gesetz – Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Stellschrauben steigen: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Arbeitnehmerpauschbetrag.
- Der Spitzensteuersatz (42 %) greift künftig erst ab 70.600 € statt wie 2026 ab 69.879 €.
- Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027, volle Wirkung laut Bundesregierung erst ab 2028.
- Die genauen neuen Beträge stehen noch nicht fest – abhängig vom Existenzminimumbericht.
Die vier Stellschrauben
Der Entwurf setzt an vier Punkten an, die zusammen die steuerliche Belastung senken sollen:
- Grundfreibetrag – wird angehoben (2026: 12.348 €, gemeinsam veranlagt: 24.696 €)
- Kinderfreibetrag – wird angehoben
- Kindergeld – wird in zwei Stufen erhöht, 2026 liegt es bei 259 € pro Kind und Monat
- Arbeitnehmerpauschbetrag – wird angehoben (2026: 1.230 €)
Zusätzlich verschiebt sich der Spitzensteuersatz: Die 42-Prozent-Grenze soll künftig erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen greifen statt wie 2026 ab 69.879 €.
Wichtig für die Einordnung
Die genauen neuen Beträge für Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag stehen noch nicht endgültig fest. Sie hängen unter anderem vom noch ausstehenden Existenzminimumbericht ab – der Referentenentwurf markiert die Richtung, nicht die finalen Zahlen.
Zeitplan
| Schritt | Termin |
|---|---|
| Koalitionsausschuss – Einigung auf Eckpunkte | 2. Juli 2026 |
| Referentenentwurf des BMF | 18. August 2026 |
| Inkrafttreten (geplant) | 1. Januar 2027 |
| Volle Wirkung | ab 2028 |
Beispielrechnung: Was eine Familie davon hat
Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen (Haushaltseinkommen rund 60.000 €) beziffert das Bundesfinanzministerium die Entlastung ab 2028 gegenüber heute auf mehr als 600 € im Jahr.
Beispielrechnung des BMF zur Größenordnung – die individuelle Entlastung hängt von Einkommenshöhe, Kinderzahl und Steuerklasse ab.
Wie sich eine Verschiebung des Grundfreibetrags oder des Kinderfreibetrags auf das eigene Nettoeinkommen auswirkt, lässt sich schon heute im Brutto-Netto-Rechner mit den aktuellen 2026er-Werten überschlagen; sobald die finalen 2027er-Beträge feststehen, aktualisieren wir die Berechnungsgrundlage.
Was bedeutet das für dich?
Am eigenen Verhalten muss jetzt niemand etwas ändern – der Entwurf greift frühestens ab dem 1. Januar 2027, und selbst dann nur schrittweise. Wer wissen will, wie viel vom eigenen Kindergeld und Kinderfreibetrag aktuell ankommt, findet im Kindergeld-Rechner die Werte für 2026 und kann so einordnen, wie stark sich eine Erhöhung um wenige Euro im Monat auswirkt.
Wer nahe an der Spitzensteuersatz-Grenze liegt, kann im Einkommensteuer-Rechner mit den aktuellen 2026er-Werten durchspielen, wie stark sich eine Verschiebung der Grenze auf 70.600 € auf die eigene Steuerlast auswirken würde – als Orientierung, bis die 2027er-Tarife feststehen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Reform?
Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, die volle Wirkung soll sich laut Bundesregierung erst ab 2028 entfalten.
Stehen die neuen Beträge schon fest?
Nein. Der Referentenentwurf vom 18. August 2026 legt die Richtung fest – Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag sollen steigen –, die konkreten Eurobeträge hängen unter anderem vom Existenzminimumbericht ab und stehen noch nicht final fest.
Was ändert sich beim Spitzensteuersatz?
Er bleibt bei 42 Prozent, greift aber erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen statt wie 2026 ab 69.879 €.
Ist das schon beschlossenes Gesetz?
Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMF. Es folgen noch Kabinettsbeschluss sowie die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.
Wer profitiert am meisten?
Nach Angaben der Bundesregierung profitieren vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern am stärksten von der Kombination aus höheren Freibeträgen und verschobenem Spitzensteuersatz.
Fazit
Der Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 bündelt vier Entlastungen – Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag – und verschiebt zusätzlich die Grenze zum Spitzensteuersatz nach oben. Konkret spürbar wird das erst ab 2027, in voller Höhe sogar erst ab 2028. Bis die genauen Beträge feststehen, bleibt der Entwurf eine Richtungsentscheidung, keine fertige Rechengrundlage.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Referentenentwurf EStReformG 2027 (PDF, Stand 18.08.2026)
- Bundesfinanzministerium: Wie kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, entlastet werden
- Bundesregierung: Steuerpolitik – Kleine und mittlere Einkommen entlasten
Numera Vision · Finanz-Redaktion — Stand: 26. August 2026
