Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen – mit erstmals konkreten Zahlen. Der Referentenentwurf vom 18. August 2026 hatte die Richtung vorgegeben, die genauen Beträge aber noch offengelassen. Jetzt steht fest: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen in zwei Stufen (2027 und 2028) – gegenfinanziert unter anderem durch eine höhere Minijob-Pauschsteuer und einen gekürzten Handwerkerbonus.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundfreibetrag: 12.348 € (2026) → 12.564 € (2027) → 12.900 € (2028).
- Kindergeld: 259 € (2026) → 267 € (2027) → 272 € (2028) pro Kind und Monat.
- Gegenfinanzierung: Minijob-Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 %, Handwerkerbonus wird gekürzt.
- Noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Die konkreten Zahlen
| Stellschraube | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Kinderfreibetrag | 9.756 € | 10.056 € | 10.238 € |
| Kindergeld (pro Monat) | 259 € | 267 € | 272 € |
Der Spitzensteuersatz (42 %) soll wie im Referentenentwurf angekündigt später greifen als bisher – die vorherige Ankündigung nannte eine Verschiebung der Grenze auf rund 70.600 € zu versteuerndes Einkommen statt bislang 69.879 €; der finale Wert hängt am Gesetzestext, der jetzt in den Bundestag geht.
Die Gegenfinanzierung: wer draufzahlt
Die Entlastungen von rund 9,86 Milliarden Euro stehen einer Gegenfinanzierung von 4,26 Milliarden Euro gegenüber – davon rund 1,49 Milliarden Euro allein aus zwei Maßnahmen:
- Minijob-Pauschsteuer: Der Arbeitgeberanteil steigt von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts. Bei 10.000 € Minijob-Lohn im Jahr wären das 500 € statt bisher 200 €.
- Handwerkerbonus: Der Förderanteil sinkt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 €.
Unter dem Strich soll die Steuerminderung im Kassenjahr 2027 bei rund 4,5 Milliarden Euro liegen, 2028 bei rund 6 Milliarden Euro.
Wichtig für die Einordnung
Der Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen dem Regierungsentwurf noch zustimmen – an den Zahlen kann sich im parlamentarischen Verfahren noch etwas ändern, insbesondere bei der umstrittenen Kürzung des Handwerkerbonus.
Zeitplan
| Schritt | Termin |
|---|---|
| Koalitionsausschuss – Einigung auf Eckpunkte | 2. Juli 2026 |
| Referentenentwurf des BMF | 18. August 2026 |
| Kabinettsbeschluss (konkrete Zahlen) | 2. September 2026 |
| Inkrafttreten (geplant) | 1. Januar 2027 |
| Volle Wirkung | ab 2028 |
Beispielrechnung: Was eine Familie davon hat
Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen (Haushaltseinkommen rund 60.000 €) beziffert das Bundesfinanzministerium die Entlastung ab 2028 gegenüber heute auf mehr als 600 € im Jahr.
Beispielrechnung des BMF zur Größenordnung – die individuelle Entlastung hängt von Einkommenshöhe, Kinderzahl und Steuerklasse ab.
Wie sich die neuen Werte für Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag auf das eigene Nettoeinkommen auswirken, lässt sich schon heute im Brutto-Netto-Rechner mit den aktuellen 2026er-Werten überschlagen; sobald das Gesetz verabschiedet ist, aktualisieren wir die Berechnungsgrundlage.
Was bedeutet das für dich?
Am eigenen Verhalten muss jetzt niemand etwas ändern – der Entwurf greift frühestens ab dem 1. Januar 2027, und selbst dann nur schrittweise. Wer wissen will, wie viel vom eigenen Kindergeld und Kinderfreibetrag aktuell ankommt, findet im Kindergeld-Rechner die Werte für 2026 und kann so einordnen, wie stark sich eine Erhöhung von 8 Euro im Monat 2027 auswirkt.
Wer nahe an der Spitzensteuersatz-Grenze liegt oder als Minijobber:in bzw. Arbeitgeber:in von der höheren Pauschsteuer betroffen ist, kann im Einkommensteuer-Rechner mit den aktuellen 2026er-Werten durchspielen, wie sich eine Verschiebung der Freibeträge auf die eigene Steuerlast auswirken würde – als Orientierung, bis das Gesetz final steht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Reform?
Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, die volle Wirkung soll sich laut Bundesregierung erst ab 2028 entfalten.
Stehen die neuen Beträge jetzt fest?
Der Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 nennt erstmals konkrete Zahlen (siehe Tabelle oben). Endgültig sind sie erst nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Was ändert sich bei der Minijob-Pauschsteuer?
Der Arbeitgeberanteil an der Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts steigen – eine der Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die übrigen Entlastungen.
Was passiert mit dem Handwerkerbonus?
Der Förderanteil soll von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 €. Das ist Teil der Gegenfinanzierung.
Ist das schon beschlossenes Gesetz?
Nein. Das Kabinett hat einen Regierungsentwurf beschlossen. Es folgen noch die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.
Fazit
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 hat die Einkommensteuerreform 2027 erstmals konkrete Zahlen: höhere Freibeträge und mehr Kindergeld, gegenfinanziert durch eine höhere Minijob-Pauschsteuer und einen gekürzten Handwerkerbonus. Konkret spürbar wird das erst ab 2027, in voller Höhe sogar erst ab 2028 – und bis Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, bleibt der Entwurf ein Regierungsvorhaben, kein geltendes Recht.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg (Pressemitteilung, 2. September 2026)
- Bundesregierung: Kabinett – Einkommensteuerreform 2027
- Bundesfinanzministerium: Referentenentwurf EStReformG 2027 (PDF, Stand 18.08.2026)
Numera Vision · Finanz-Redaktion — Stand: 26. August 2026, Aktualisiert: September 2026 (Kabinettsbeschluss mit konkreten Zahlen)
