Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf für ein Gesetz über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029 beschlossen. Der Bund will die vier Übertragungsnetzbetreiber (TenneT, 50Hertz, Amprion, TransnetBW) weiterhin bezuschussen, damit die Netzentgelte – ein fester Bestandteil jeder Stromrechnung – niedriger ausfallen als ohne die Förderung. Der Betrag sinkt dabei gegenüber 2026: von 6,5 auf rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Kabinett beschließt am 2. September 2026 Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027–2029.
- Rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr aus dem Klima- und Transformationsfonds – insgesamt rund 16,5 Mrd. € über drei Jahre.
- Weniger als die 6,5 Milliarden Euro für 2026 allein.
- Kein Rechtsanspruch auf 1:1-Weitergabe an den einzelnen Stromvertrag.
Was das Kabinett konkret beschlossen hat
- Zuschuss: rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr für 2027, 2028 und 2029 – macht insgesamt rund 16,5 Milliarden Euro über drei Jahre.
- Finanzierung: aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), wie schon beim Zuschuss für 2026.
- Rechtsgrundlage: Fortführung von § 24c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der für den 2026er-Zuschuss neu eingeführt wurde.
- Wirkungsweise: Der Bund zahlt an die vier Übertragungsnetzbetreiber. Die Zuschüsse fließen in deren Netzentgelt-Kalkulation ein und werden über die Stromversorger an Haushalte und Unternehmen weitergegeben.
Quelle: BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Stellungnahme „Gesetz zum Übertragungsnetzkostenzuschuss 2027–2029", September 2026.
Warum der Betrag sinkt
Für 2026 allein hatte der Bund 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt – beschlossen bereits Ende 2025, finanziert ebenfalls aus dem KTF. Für die Folgejahre 2027 bis 2029 setzt der neue Regierungsentwurf jährlich rund 5,5 Milliarden Euro an. Das ist weniger pro Jahr, aber über drei Jahre gerechnet mehr Gesamtvolumen als der einmalige Betrag für 2026.
Wichtig für die Einordnung
Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Vorausgegangen war eine Verbändekonsultation des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE), gestartet am 5. August 2026. Jetzt folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat – Branchenverbände wie BDEW und VKU dringen auf eine zügige Verabschiedung noch 2026, damit die Entlastung ab dem 1. Januar 2027 wirksam wird.
Quelle: NWB Experten-Blog, „Entlastung von Stromkosten: Bundeskabinett will Zuschuss zu Netzentgelten bis 2029 fortsetzen", September 2026.
Der Vorbehalt, den viele übersehen
Für Endkund:innen gibt es dabei einen wichtigen Haken: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Entlastung eins zu eins an den einzelnen Stromvertrag weitergereicht wird. Der Zuschuss senkt die Netzentgelte, die die Übertragungsnetzbetreiber den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern in Rechnung stellen – wie stark das am Ende beim einzelnen Tarif ankommt, hängt vom jeweiligen Stromversorger und dessen Kalkulation ab.
Quelle: ZFK (Zeitschrift für kommunale Wirtschaft), Energiegesetze-Ticker, September 2026.
Was bedeutet das für dich?
Ob und wie stark die eigene Stromrechnung 2027 von diesem Zuschuss profitiert, lässt sich erst nach Verabschiedung des Gesetzes und der anschließenden Netzentgelt-Bekanntgabe der Versorger seriös beziffern. Unabhängig davon bleibt der wirksamste Hebel gegen hohe Stromkosten der eigene Verbrauch: Der Stromverbrauch-Rechner zeigt, wie sich der jährliche Verbrauch des eigenen Haushalts zusammensetzt.
Wer wissen will, welche Geräte im Haushalt am meisten Strom ziehen, findet im Stromfresser-Rechner eine konkrete Übersicht – oft liegt hier ein größerer Hebel als bei der Frage, wie viel ein Bundeszuschuss auf der Rechnung ausmacht.
Für alle, die unabhängiger vom Netzstrompreis werden wollen, bildet der Solaranlage-Rechner ab, wie sich Ertrag und Eigenverbrauch einer eigenen Photovoltaik-Anlage auf die Stromkosten auswirken – ein Effekt, der von der Entwicklung der Netzentgelte unabhängig ist.
Häufige Fragen
Ist der Zuschuss schon beschlossen?
Nein. Das Kabinett hat am 2. September 2026 nur den Regierungsentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, damit die Regelung wie geplant zum 1. Januar 2027 wirken kann.
Wie viel Geld ist insgesamt vorgesehen?
Rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr für 2027, 2028 und 2029 – macht in Summe rund 16,5 Milliarden Euro, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Warum ist der Betrag niedriger als 2026?
2026 wurde mit 6,5 Milliarden Euro als einmaliger, in sich geschlossener Zuschuss für ein Jahr beschlossen. Für 2027 bis 2029 setzt der neue Entwurf einen etwas niedrigeren Jahresbetrag an, dafür über drei Jahre.
Merke ich die Entlastung direkt auf meiner Stromrechnung?
Nicht automatisch in voller Höhe. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine 1:1-Weitergabe – der Zuschuss wirkt über die Netzentgelt-Kalkulation der Netzbetreiber und wird von den einzelnen Stromversorgern unterschiedlich an ihre Tarife weitergegeben.
Wer zahlt den Zuschuss?
Der Bund, aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – nicht die Netzbetreiber oder eine zusätzliche Umlage auf der Stromrechnung.
Fazit
Der Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 verlängert ein bereits bekanntes Instrument: den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, jetzt für die Jahre 2027 bis 2029 mit rund 5,5 Milliarden Euro jährlich. Das ist ein politisches Signal gegen weiter steigende Netzentgelte, aber noch kein Gesetz und keine Garantie für eine spürbare Entlastung im individuellen Stromvertrag. Wer die eigenen Stromkosten wirklich senken will, kommt am eigenen Verbrauch nicht vorbei.
Quellen
- BDEW: Stellungnahme zum Gesetz über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027–2029
- NWB Experten-Blog: Entlastung von Stromkosten – Bundeskabinett will Zuschuss zu Netzentgelten bis 2029 fortsetzen
- ZFK: Energiegesetze-Ticker – Welches Vorhaben wie weit ist
Numera Vision · Energie-Redaktion — Stand: 9. September 2026
