Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wärmepumpen ist zum 21. Juli 2026 angepasst worden. Zwei Boni sind komplett gestrichen, ein dritter sinkt sofort spürbar – die Grundförderung von 30 Prozent bleibt dagegen unverändert. Wer aktuell eine neue Heizung plant, sollte die geänderten Bedingungen kennen, bevor er einen Förderantrag stellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen komplett zum 21.07.2026.
- Klimageschwindigkeitsbonus sinkt sofort von 20 auf 16 Prozent, ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.
- Die Grundförderung bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten.
- Der Förderhöchstbetrag von 28.000 € für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027.
Die Änderungen betreffen das KfW-Förderprodukt 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") und laufen über die KfW, während das BAFA sich weiterhin auf Heizungsoptimierung und ergänzende Effizienzmaßnahmen konzentriert.
Die Bonus-Bausteine im Detail
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Effizienzbonus (natürliche Kältemittel) | 5 % | entfallen |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | 2.500 € | entfallen |
| Einkommensbonus (selbstnutzend, bis 30.000 € Haushaltseinkommen) | 30 % | 40 %, gestaffelt bis 50.000 € |
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer:innen ist jetzt gestaffelt: 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Wer darüber liegt, erhält weiterhin nur die Grundförderung plus gegebenenfalls den Klimageschwindigkeitsbonus.
Übergangsfrist beachtet?
Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegen hatte, konnte den eigentlichen Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den alten, günstigeren Konditionen einreichen. Für alle später gestellten Anträge gelten automatisch die neuen Sätze.
Beispielrechnung: Auswirkung auf die Förderquote
Ein Einfamilienhaus mit förderfähigen Investitionskosten von 30.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Klimageschwindigkeitsbonus-berechtigt (Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung), ohne Einkommensbonus:
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung (30 %) | 9.000 € | 9.000 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 6.000 € (20 %) | 4.800 € (16 %) |
| Effizienzbonus (natürliches Kältemittel) | 1.500 € (5 %) | 0 € |
| Summe | 16.500 € | 13.800 € |
Für dieses Beispiel sinkt die Förderung um 2.700 €, wenn die Anlage erst nach dem Stichtag beantragt wird. Wie sich das auf die Amortisation der eigenen Wärmepumpe auswirkt, lässt sich im Wärmepumpe-Rechner mit den aktuellen Fördersätzen direkt nachrechnen.
Was bedeutet das für dich?
Wer den Heizungstausch ohnehin plant, verliert durch die neuen Konditionen real Förderung – vor allem, wenn der Effizienzbonus für ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) weggefallen ist. Das ändert an der grundsätzlichen Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe gegenüber Gas oder Öl aber wenig: Der Heizkosten-Vergleich zeigt, dass der laufende Betrieb über die Nutzungsdauer stärker ins Gewicht fällt als ein einmaliger Förderbonus von wenigen tausend Euro.
Wer noch unsicher ist, welche Heiztechnik zum eigenen Gebäude passt, findet im Heizungsarten-Rechner einen direkten Vergleich der Investitions- und Betriebskosten von Wärmepumpe, Gas-Brennwert und Pelletheizung – inklusive der aktuell gültigen Fördersätze.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Förderantrag jetzt neu stellen?
Nein, bereits bewilligte Zusagen bleiben gültig. Die neuen Konditionen gelten nur für Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden – außer bei gültiger Antragsbestätigung, die noch bis 20. Juli 2026 zu alten Sätzen eingereicht werden konnte.
Welche Boni sind komplett weggefallen?
Der Effizienzbonus (5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen) sind zum 21.07.2026 gestrichen worden.
Wie stark sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus weiter?
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte. Wer den Bonus in voller Höhe nutzen will, sollte den Antrag entsprechend früh stellen.
Bleibt die Grundförderung von 30 % bestehen?
Ja, an der Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten hat sich durch die Anpassung zum 21.07.2026 nichts geändert.
Wo beantrage ich die Förderung?
Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über das KfW-Förderprodukt 458. Das BAFA ist für ergänzende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung zuständig.
Fazit
Die Wärmepumpen-Förderung ist zum 21. Juli 2026 spürbar, aber nicht dramatisch zusammengestrichen worden: Zwei Zusatzboni sind komplett entfallen, der wichtigste verbleibende Bonus – der Klimageschwindigkeitsbonus – sinkt in mehreren Stufen bis 2027 weiter. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt als verlässliche Basis bestehen. Wer den Heizungstausch konkret plant, sollte die eigene Förderquote vor der Antragstellung neu durchrechnen – die Differenz kann im vierstelligen Bereich liegen.
Quellen
- KfW: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BAFA: Förderprogramm im Überblick
Numera Vision · Energie-Redaktion — Stand: 25. August 2026
