Prolongation, Umschuldung oder Forward?
Drei Wege führen aus der auslaufenden Zinsbindung:
- Prolongation – du verlängerst bei der bisherigen Bank. Bequem, ohne neue Grundschuld, aber selten das beste Angebot, wenn du es nicht aktiv verhandelst.
- Umschuldung – du wechselst den Anbieter. Es fallen Notar- und Grundbuchkosten für die Abtretung der Grundschuld an, dafür zählt der freie Marktzins.
- Forward-Darlehen – du sicherst die Konditionen bis zu fünf Jahre im Voraus und zahlst dafür einen Zinsaufschlag je Vorlaufmonat.
Der Tilgungssatz ist die wichtigste Stellschraube
Bei der Erstfinanzierung war ein Prozent Tilgung in Niedrigzinszeiten üblich. Auf die Restschuld angewendet reicht das oft nicht mehr, um das Darlehen bis zum Ruhestand abzuzahlen. Faustregel für die Anschlussfinanzierung: Die Rate sollte mindestens so hoch bleiben wie bisher – bei gestiegenem Zins bedeutet das automatisch weniger Tilgung, also bewusst nachsteuern.
Prüfe außerdem, ob das neue Darlehen Sondertilgungen zulässt und ob der Tilgungssatzwechsel kostenfrei möglich ist. Beides kostet in der Regel nichts, verschafft aber Spielraum, wenn sich die Einkommenssituation ändert.
Was der Rechner vereinfacht
Gerechnet wird mit monatlicher Zinsverrechnung und konstanter Annuität über zehn Jahre. Nicht enthalten sind Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren, Sondertilgungen sowie die Notar- und Grundbuchkosten einer Umschuldung. Der Effektivzins eines konkreten Angebots kann deshalb abweichen – maßgeblich ist das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) deiner Bank. Dies ist keine Finanzberatung.