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Lokale Berechnung · Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer in Willich berechnen – lokaler Hebesatz | Rechner

Willich erhebt einen Hebesatz von 556 % auf die Grundsteuer B. Messbetrag × Hebesatz = deine Jahres-Grundsteuer — hier direkt ausrechnen.

Willich

Kreis Viersen · Nordrhein-Westfalen

49.374 Einwohner · Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Stand 12/2025

Passt bei „Pendeln in die Stadt“

29 %schwach

Platz 613 von 627 · 6 von 8 Themen mit Daten

Selbst gewichten auf der Karte

Grundsteuer-Hebesatz in Willich

Hebesatz Grundsteuer B
556 %
−2 %Hebesatz etwa auf Höhe des Richtwerts Nordrhein-Westfalen

Redaktionell gepflegter Wert für Willich. Der Quellennachweis wird mit der laufenden Datenerhebung nachgetragen.

Ortsprofil

So lebt es sich in Willich

Jede Zahl mit Quelle und Stand. „Besser als 70 %“ heißt: 70 % der verglichenen Städte schneiden bei diesem Punkt schlechter ab. So rechnen wir

Geld und Wohnen

Themenwert 26eher schwach

Arbeit

Themenwert 31eher schwach
  • Arbeitsplätze am Ort379 je 1.000 EinwohnerStatistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Tabelle 13111-01-03-5, Tabelle 12411-01-01-5) · Stand 06/2025 · eigene Berechnung
    eher schwachbesser als 31 %
    verglichen mit 626 Städten

Unterwegs

Themenwert 32eher schwach

Gesundheit

Themenwert 18schwach

Einkaufen

Daten folgen

Familie

Themenwert 55mittel
  • Betreuung unter 336,6 % der Kinder unter 3Wert des Landkreises ViersenStatistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Tabelle 22543-01-02-4, Tabelle 12411-02-03-4) · Stand 03/2024 · eigene Berechnung
    mittelbesser als 55 %
    verglichen mit 627 Städten

Umwelt und Ruhe

Themenwert 21eher schwach

Freizeit

Daten folgen

Willich im Profil

Willich liegt in Nordrhein-Westfalen und zählt rund 53.144 Einwohner – damit eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen mit geschätzt etwa 25.924 Haushalten. Stadt-eigene Werte liegen für Hebesatz Grundsteuer B vor. Kaufpreis/m² ist ein Richtwert für Nordrhein-Westfalen – Willich selbst ist dafür noch nicht erhoben.

Hebesatz Grundsteuer B

556 %

Wert für Willich

Kaufpreis/m²

3.000 €

Richtwert Nordrhein-Westfalen

Was bedeutet das konkret für Willich?

Die Grundsteuer B in Willich berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz von 556 %. Diesen Hebesatz legt Willich eigenständig fest – deshalb kann die Grundsteuer trotz identischem Messbetrag deutlich von Nachbarkommunen in Nordrhein-Westfalen abweichen. Seit der Grundsteuerreform 2025 ist der lokale Hebesatz der entscheidende Stellhebel für deine jährliche Belastung.

Für die Berechnung in Willich sind vor allem die für dieses Tool relevanten lokalen Kennzahlen entscheidend: Hebesatz Grundsteuer B 556 % und Kaufpreis/m² 3.000 €. Diese Werte fließen direkt in das Ergebnis ein und machen den Rechner für Willich in Nordrhein-Westfalen aussagekräftiger als eine bundesweite Pauschale.

Vergleich mit den Nachbarstädten von Willich

Die nächstgelegenen Städte sind Sankt Tönis (7 km), Krefeld (8 km) und Meerbusch (9 km). Die Strompreise schwanken regional nur um wenige Prozentpunkte, weil das Netzentgelt im jeweiligen Bundesland einheitlich kalkuliert wird. Ein Vergleich lohnt sich aber bei den Hebesätzen der Grundsteuer und den lokalen Förderprogrammen, die je nach Kommune erheblich variieren – gerade, wenn du in der Region einen Umzug oder ein Investment planst.

Mit rund 53.144 Einwohnern ist Willich größer als das 7 km entfernte Sankt Tönis (22.650 Einwohner). Die Marktdichte beeinflusst Energie-Versorger-Konkurrenz und damit indirekt die Tarif-Verfügbarkeit – größere Städte haben typischerweise Zugriff auf mehr Spezialtarife, etwa für Wärmepumpen oder E-Auto-Laden.

Lokale Bedingungen in Nordrhein-Westfalen

  • Hebesatz Grundsteuer B: 556 % – kommunaler Hebesatz Grundsteuer B – wird mit dem Messbetrag multipliziert.
  • Kaufpreis/m²: 3.000 € (Richtwert Nordrhein-Westfalen) – durchschnittlicher Kaufpreis pro m².

Praktische Tipps für Willich

  • Strompreis in Willich: 39,0 ct/kWh — Anbieter-Wechsel kann 10–20 % Ersparnis bringen.
  • Gaspreis in Willich: 12,3 ct/kWh — bei jährlichem Verbrauch von 20.000 kWh entspricht das rund 2.400 €.
  • Bei einem Kaufpreis von 3.000 €/m² und Kaltmiete 9,50 €/m² ergibt sich ein Kaufpreisfaktor von 26,3.
  • Wasserhärte in Willich: 12 °dH — beeinflusst Spülmaschine, Boiler und Waschmittelbedarf.

Häufige Fragen zu Willich

Wie hoch ist die Grundsteuer in Willich?

Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz in Willich bei 556 % — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hebesatzsatzung der Kommune. Deine Jahressteuer ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts, multipliziert mit 556 und geteilt durch 100. Bei einem Messbetrag von 100 € entspricht damit jeder Hebesatz-Punkt genau einem Euro Jahressteuer — der Rechner oben nimmt dir das Umrechnen ab.

Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag für mein Objekt?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, nicht im Bescheid der Stadt Willich. Welches Bewertungsmodell dahintersteht, entscheidet Nordrhein-Westfalen: Im Bundesmodell fließen Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und Baujahr ein, einzelne Länder rechnen dagegen reine Flächen- oder Bodenwertmodelle mit anderen Eingangsgrößen. Die Kommune legt auf den fertigen Messbetrag nur noch ihren Hebesatz von 556 % an.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Zahlungspflichtig gegenüber Willich bleibt der Eigentümer. Die Grundsteuer zählt aber zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 BetrKV und lässt sich über die Nebenkostenabrechnung weitergeben, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten vorsieht. Wie stark das die Abrechnung belastet, hängt direkt am Hebesatz von 556 % — bei gleichem Messbetrag zahlen Haushalte in Nachbarkommunen mit niedrigerem Satz entsprechend weniger.

Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid zu hoch erscheint?

Prüfe zuerst den Messbescheid des Finanzamts: Falsche Wohnfläche, falsches Baujahr oder eine zu groß angesetzte Grundstücksfläche sind die häufigsten Fehlerquellen. Einwände gegen die Bewertung gehören als Einspruch an das Finanzamt, und zwar innerhalb der im Bescheid genannten Rechtsbehelfsfrist. Die Höhe des Hebesatzes von 556 % lässt sich auf diesem Weg nicht angreifen — den beschließt Willich als kommunale Satzung. Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt, Fragen zur Zahlung die Steuerabteilung der Kommune.

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