Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland ein neues Heizungsrecht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz streicht die Pflicht, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss. Wer heute tauscht, darf wieder frei wählen – auch Gas und Öl. Kostenlos ist diese Freiheit allerdings nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien ist gestrichen – für Neubau und Bestand.
- Beim Heizungstausch sind Gas- und Ölheizungen wieder zulässig.
- Dafür gilt ab 2029 eine Bio-Quote, die von 10 % auf 60 % bis 2040 steigt.
- Die Förderung bleibt, schrumpft aber: ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Was seit dem 29. Juli gilt
Der Bundestag hat die Novelle am 10. Juli 2026 beschlossen, mit 323 Ja- gegen 271 Nein-Stimmen (Quelle: bundestag.de). Nach der Zustimmung des Bundesrats wurde das Gesetz am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet; die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.
Der Kern: Die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung entfällt – für Neubau und Bestand gleichermaßen. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden künftig selbst, welche Heizung eingebaut wird. Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösung und Biomasse sind damit auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig (Quelle: bundesregierung.de).
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 13. Mai 2026 auf den Weg gebracht (Quelle: bmwsb.bund.de).
Der Haken: die Bio-Quote ab 2029
Die Wahlfreiheit gilt nicht unbefristet. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen verbindlichen Anteil biogener oder grüner Brennstoffe beziehen – Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff. Dieser Anteil steigt stufenweise an:
| Ab dem Jahr | Verbindlicher Bio-Anteil |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
| 2045 | vollständig klimaneutral |
Ab 2045 müssen Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Wer 2026 eine Gasheizung einbaut, trifft also keine Entscheidung für 20 sorgenfreie Jahre, sondern für einen Brennstoff, der ab 2029 schrittweise teurer wird. Wie stark, hängt vom Preis biogener Brennstoffe ab – und der ist heute nicht seriös prognostizierbar.
Beispielrechnung: Was die Förderung noch bringt
Unabhängig vom neuen Gesetz fördert der Bund den Heizungstausch weiter. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Konditionen der KfW (Quelle: BMWE). Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW im Programm 458 förderfähige Kosten bis 28.000 Euro; maximal werden 80 Prozent als Zuschuss gewährt (Quelle: kfw.de).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Investition Wärmepumpe (brutto) | 30.000 € |
| davon förderfähig | 28.000 € |
| Grundförderung 30 % | 8.400 € |
| maximal möglicher Zuschuss (80 %) | 22.400 € |
| Eigenanteil je nach Boni | 7.600 € – 21.600 € |
Zwei Termine, die über den Zuschuss entscheiden
1. Februar 2027: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals, danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 Euro.
Erstes Quartal 2027: Der Wertschöpfungsbonus greift. Die Grundförderung fällt für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent, in der EU gefertigte Geräte bekommen 15 Prozent obendrauf.
Bereits erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit.
Was bedeutet das für dich?
Die Rechtslage ist entspannter geworden, die Wirtschaftlichkeitsfrage nicht. Wer heute vor dem Tausch steht, entscheidet nicht mehr zwischen „erlaubt" und „verboten", sondern zwischen Betriebskosten über 15 bis 20 Jahre. Genau dafür lohnt der Vergleich der Systeme: Der Heizungsarten-Rechner stellt Wärmepumpe, Gas, Pellets und Fernwärme mit Investition und laufenden Kosten nebeneinander.
Wenn die Wärmepumpe in der engeren Wahl ist, hängt alles an Vorlauftemperatur und Dämmzustand. Der Wärmepumpen-Rechner rechnet die Jahresarbeitszahl gegen deinen Wärmebedarf und zeigt, was der Strom real kostet.
Und wenn deine Anlage noch läuft, ist Abwarten oft die günstigere Option – aber nicht immer. Der Rechner Heizung erneuern oder warten? stellt Reparaturkosten, Restlaufzeit und die ab 2027 sinkende Förderung gegeneinander.
Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die Bio-Quote ab 2029 betrifft neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Regel sind moderne Gas- und Ölheizungen beim Tausch wieder zulässig.
Was kostet mich die Bio-Quote konkret?
Das lässt sich seriös nicht beziffern. Der Aufschlag hängt vom Marktpreis für Biomethan und Bioheizöl ab, der wiederum von der Nachfrage ab 2029 abhängt.
Bleibt die Förderung für Wärmepumpen bestehen?
Ja, aber sie wird kleiner. Ab Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro, ab dem ersten Quartal 2027 greift der Wertschöpfungsbonus.
Gilt das neue Recht auch für Neubauten?
Ja. Die 65-Prozent-Vorgabe entfällt für Neubau und Bestand gleichermaßen.
Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt Druck aus der Heizungsentscheidung, aber es verschiebt ihn nur. Statt einer Pflichtquote steuert der Gesetzgeber jetzt über die Brennstoffkosten – erst über die Bio-Quote ab 2029, dann über die Klimaneutralität ab 2045. Für die meisten Haushalte verschiebt das die Frage von „Was darf ich?" zu „Was kostet mich der Betrieb bis 2045?". Wer ohnehin tauschen muss, sollte die Förderkonditionen des Jahres 2026 nutzen: Ab Februar 2027 wird der Zuschuss planmäßig kleiner.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle
- Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz
- BMWSB: Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
- KfW: Heizungsförderung (Programm 458)
- BMWE: Neue Gebäudeförderung ab 21. Juli
Numera Vision · Energie-Redaktion — Stand: 3. August 2026
