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Lohnsteuerhilfevereine: Mehr Hilfe für Vermieter ab September

30. August 20265 Min. Lesezeit
Lohnsteuerhilfevereine: Mehr Hilfe für Vermieter ab September

Seit dem 1. September 2026 gilt der größte Teil des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Die für Vermieter wichtigste Änderung: Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung jetzt unabhängig von der Höhe der Mieteinnahmen beraten. Die bisherige Grenze von 18.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.000 Euro (Zusammenveranlagung) fällt komplett weg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einkommensgrenze entfällt: Lohnsteuerhilfevereine dürfen Vermieter unabhängig von der Höhe der Mieteinnahmen beraten.
  • Bisherige Grenze: 18.000 € (Einzelveranlagung) / 36.000 € (Zusammenveranlagung).
  • In Kraft seit 1. September 2026, Kabinettsbeschluss war der 14. Januar 2026.
  • Lohnsteuerhilfevereine sind meist günstiger als ein Steuerberater (Mitgliedsbeitrag statt Stundenhonorar).

Was sich ändert

Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine – die günstige Alternative zum Steuerberater, finanziert über einen Mitgliedsbeitrag statt Stundenhonorar – Vermieter nur bis zu bestimmten Einnahmegrenzen aus Vermietung und Verpachtung beraten. Wer darüber lag, musste zu einem Steuerberater wechseln, auch wenn die steuerliche Situation ansonsten einfach war.

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes entfällt diese Grenze vollständig. Lohnsteuerhilfevereine können Vermieter jetzt unabhängig von der Höhe der Mieteinnahmen unterstützen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes.

Der Weg zum Gesetz

Schritt Datum
Kabinettsbeschluss14. Januar 2026
Bundestag-Beschluss24. April 2026
Inkrafttreten (Großteil der Regelungen)1. September 2026
Quelle: Bundesregierung, Gesetzliche Neuregelungen September 2026.

Wichtig für die Einordnung

Nicht jede Facette der Reform gilt exakt seit demselben Tag – die weit überwiegende Zahl der Regelungen, darunter die Aufhebung der Einkommensgrenze für Mieteinkünfte, ist seit 1. September 2026 in Kraft.

Was bedeutet das für dich?

Wer als Vermieter bisher wegen zu hoher Mieteinnahmen keinen Lohnsteuerhilfeverein nutzen durfte, kann das jetzt prüfen. Der Mitgliedsbeitrag eines Lohnsteuerhilfevereins richtet sich nach dem Gesamteinkommen und liegt in der Regel deutlich unter dem, was ein Steuerberater für eine vergleichbare Steuererklärung mit Vermietungseinkünften berechnet.

Ob sich eine vermietete Immobilie unterm Strich überhaupt rechnet, lässt sich unabhängig von der Wahl der steuerlichen Beratung im Mietrendite-Rechner durchspielen. Für die laufenden Nebenkosten, die in der Steuererklärung als Werbungskosten auftauchen, gibt der Nebenkosten-Rechner einen Überblick.

Wer die eigene Steuerlast aus Vermietung und anderen Einkünften grob einordnen will, bevor er sich für eine Beratungsform entscheidet, findet im Einkommensteuer-Rechner eine erste Orientierung mit den aktuellen 2026er-Werten.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Regel?

Seit dem 1. September 2026 – dem Tag, an dem der Großteil des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in Kraft getreten ist.

Wie hoch war die alte Einkommensgrenze?

18.000 Euro Mieteinnahmen bei Einzelveranlagung, 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Oberhalb dieser Grenzen durften Lohnsteuerhilfevereine bislang nicht beraten.

Was kostet die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein?

Das hängt vom jeweiligen Verein und vom Gesamteinkommen ab. Der Beitrag ist in aller Regel niedriger als ein Steuerberaterhonorar für eine vergleichbare Erklärung, ein direkter Vergleich lohnt sich aber im Einzelfall.

Dürfen Lohnsteuerhilfevereine jetzt alles, was Steuerberater dürfen?

Nein. Die Beratungsbefugnis bleibt auf bestimmte Einkunftsarten beschränkt (u. a. nichtselbstständige Arbeit, Renten, Vermietung und Verpachtung). Komplexere Fälle, etwa mit gewerblichen Einkünften, bleiben Steuerberatern vorbehalten.

Gilt das auch für Bestandsmitglieder?

Ja, die Regel betrifft alle Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins gleichermaßen – unabhängig davon, seit wann die Mitgliedschaft besteht.

Fazit

Mit dem Wegfall der Einkommensgrenze für Mieteinkünfte wird der Lohnsteuerhilfeverein für deutlich mehr Vermieter zur realistischen, günstigeren Alternative zum Steuerberater. Wer bislang allein wegen der Höhe der Mieteinnahmen ausgeschlossen war, sollte die eigene Situation seit dem 1. September 2026 neu bewerten.

Tags:LohnsteuerhilfevereinVermieterSteuerberatungsgesetzMieteinkünfte2026
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