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Mindestlohn 2027: 14,60 Euro – was bleibt netto?

8. August 20267 Min. Lesezeit
Mindestlohn 2027: 14,60 Euro – was bleibt netto?

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Es ist die zweite Stufe eines Beschlusses, der schon steht – neu verhandelt wird nichts mehr. Betroffen sind nach Schätzung des Statistischen Bundesamts rund 7 Millionen Jobs, und mit dem Mindestlohn steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.
  • Das ist ein Plus von 5,04 Prozent; über beide Stufen zusammen 13,88 Prozent.
  • Rund 7 Millionen Jobs – etwa 18 Prozent aller Arbeitsverhältnisse – sind betroffen.
  • Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro – sie ist fest an den Mindestlohn gekoppelt.

Der Beschluss steht seit 2025

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 eine Erhöhung in zwei Stufen beschlossen: auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Der Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden Christiane Schönefeld wurde einstimmig angenommen (Quelle: Mindestlohnkommission).

Umgesetzt wurde der Beschluss durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), die beide Stufen bereits enthält (Quelle: gesetze-im-internet.de). Für 2027 ist also kein neuer Beschluss nötig – die Erhöhung kommt automatisch.

Stichtag Mindestlohn je Stunde Veränderung
bis 31.12.202512,82 €
ab 01.01.202613,90 €+8,42 %
ab 01.01.202714,60 €+5,04 %
Quelle: Mindestlohnkommission, Beschluss vom 27. Juni 2025, umgesetzt durch MiLoV5. Über beide Stufen ergibt sich ein Plus von 13,88 Prozent.

Was das im Monat ausmacht

Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden entspricht das rechnerisch rund 173,33 Arbeitsstunden im Monat. Aus 14,60 Euro werden damit etwa 2.531 Euro brutto im Monat, gegenüber rund 2.409 Euro bei 13,90 Euro. Der Unterschied liegt bei gut 120 Euro brutto.

Beispielrechnung – die tatsächliche Stundenzahl hängt vom Arbeitsvertrag und der Monatslänge ab.

Brutto ist allerdings nicht netto. Wie viel von der Erhöhung nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich ankommt, hängt an Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkassenbeitrag – das lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner für die eigene Situation durchrechnen. Wer umgekehrt von einem Monatsgehalt auf den effektiven Stundenlohn kommen will, etwa um zu prüfen, ob der eigene Job überhaupt über dem Mindestlohn liegt, nutzt den Stundenlohn-Rechner.

Sieben Millionen betroffene Jobs

Das Statistische Bundesamt schätzt auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025, dass die Erhöhung auf 14,60 Euro rund 7 Millionen Jobs betrifft – etwa 18 Prozent aller Arbeitsverhältnisse. Die Verdienstsumme dieser Jobs steigt dadurch gegenüber dem Niveau der 2026er-Stufe um rund 4 Prozent oder etwa 315 Millionen Euro.

Zum Vergleich: Bei der Erhöhung auf 13,90 Euro zum Januar 2026 waren nach Auswertung des Bundesamts bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen (Quelle: Destatis).

Die Betroffenheit verteilt sich sehr ungleich über die Branchen. Bei der 2026er-Stufe lag das Gastgewerbe mit 47 Prozent aller Jobs an der Spitze, gefolgt von Land- und Forstwirtschaft samt Fischerei mit 37 Prozent und dem Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 33 Prozent.

Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro

Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch: Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und berechnet sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV als Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (Quelle: gesetze-im-internet.de).

Für 2027 ergibt das: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 € → aufgerundet 633 Euro. Für 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro.

Jahr Mindestlohn Minijob-Grenze
202613,90 €603 €
202714,60 €633 €
Quelle: § 8 Abs. 1a SGB IV in Verbindung mit MiLoV5. Die Formel deckelt die Arbeitszeit im Minijob rechnerisch bei rund 43,3 Stunden im Monat.

Der Sinn der Kopplung: Ein Minijob soll bei etwa zehn Wochenstunden bleiben, ohne dass Beschäftigte bei jeder Mindestlohnerhöhung ihre Stunden kürzen müssen. Wer wissen will, wie viele Stunden im eigenen Fall noch drin sind, ohne die Grenze zu reißen, kann das im Minijob-Rechner durchspielen.

Häufige Fragen

Muss die Erhöhung 2027 noch beschlossen werden?

Nein. Beide Stufen stehen bereits in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Die Erhöhung auf 14,60 Euro tritt zum 1. Januar 2027 automatisch in Kraft.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von der Beschäftigungsform, also auch für geringfügig Beschäftigte. Deshalb wird die Verdienstgrenze mit angehoben.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber weniger zahlt?

Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Untergrenze; abweichende Vereinbarungen zuungunsten der Beschäftigten sind unwirksam. Der Anspruch auf die Differenz bleibt bestehen.

Steigt mein Gehalt automatisch?

Nur, wenn es unter der neuen Grenze liegt. Wer bereits über 14,60 Euro verdient, hat aus der Mindestlohnerhöhung keinen unmittelbaren Anspruch auf mehr Geld.

Fazit

Die 14,60 Euro zum Januar 2027 sind beschlossene Sache und betreffen etwa jedes fünfte Arbeitsverhältnis in Deutschland. Für Vollzeitbeschäftigte im Mindestlohnbereich bedeutet das rund 120 Euro mehr brutto im Monat, für Minijobber steigt die Verdienstgrenze auf 633 Euro. Wichtig ist der Unterschied zwischen brutto und netto: Von der Erhöhung kommt je nach Steuerklasse und Abgabenlast nur ein Teil an. Wer im Minijob arbeitet, sollte die neue Grenze rechtzeitig mit den vereinbarten Stunden abgleichen – sonst rutscht die Beschäftigung ungewollt in die Sozialversicherungspflicht.

Tags:MindestlohnMinijobGehaltGeringfügigkeitsgrenze2027
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