Das Bundesfinanzministerium hat am 21. Juli 2026 den Referentenentwurf für die Frühstart-Rente vorgelegt. Der Staat zahlt künftig 10 Euro im Monat in ein Depot für Kinder ab sechs Jahren – angelegt am Kapitalmarkt, angerührt werden darf das Geld erst mit 65. Für Eltern ist das weniger ein Geldsegen als eine Terminsache: Ohne abgeschlossenen Vertrag fließt nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat, also 120 Euro im Jahr, für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren.
- Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, gefördert wird aber rückwirkend ab 2026.
- Gestartet wird mit dem Jahrgang 2020 – jedes Jahr kommt ein Jahrgang dazu.
- Ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab 65, und dann voll steuerpflichtig.
Was im Entwurf steht
Der Referentenentwurf zum Frühstartrentengesetz (FrühStRG) mit Bearbeitungsstand vom 21. Juli 2026 sieht vor, dass für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden (Quelle: BMF).
Die Bedingung steht gleich im ersten Satz: Es muss ein solcher Vertrag von den Eltern mit einem zugelassenen Anbieter geschlossen worden sein. Die Förderung kommt also nicht automatisch aufs Konto.
| Eckpunkt | Regelung im Entwurf |
|---|---|
| Staatlicher Beitrag | 10 € pro Monat = 120 € pro Jahr |
| Berechtigtes Alter | 6 bis 18 Jahre |
| Private Zuzahlung | bis 6.840 € pro Jahr möglich |
| Effektivkostenquote | gedeckelt auf 1 % (Standardprodukt) |
| Auszahlung | grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr |
| Besteuerung | Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei, danach voll nach § 22 Nr. 5 EStG |
Das Ziel benennt der Entwurf offen: Die Beteiligung am Kapitalmarkt soll früh im Leben verankert werden, breite Bevölkerungsschichten sollen langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen sammeln, und die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland soll gestärkt werden.
Wer wann an der Reihe ist
Die Frühstart-Rente wird nicht auf einen Schlag für alle eingeführt, sondern Jahrgang für Jahrgang. Los geht es mit den Kindern, die 2026 sechs Jahre alt werden – also dem Geburtsjahrgang 2020. In jedem folgenden Jahr rückt ein Jahrgang nach. Die älteren Jahrgänge sollen ab 2029 rückwirkend berücksichtigt werden, sodass am Ende alle Kinder bis 18 gefördert werden (Quelle: Bundesregierung).
Wer 2026 also ein siebenjähriges Kind hat, wartet zunächst. Das ist der Punkt, an dem die Frühstart-Rente in der öffentlichen Wahrnehmung regelmäßig größer wirkt, als sie im ersten Schritt ist.
Was aus 10 Euro im Monat werden kann
Die eigentliche Wirkung liegt nicht in der Höhe des Betrags, sondern in der Laufzeit. Zwölf Jahre lang 10 Euro monatlich sind in Summe 1.440 Euro staatliches Geld. Diese Summe liegt danach aber noch 47 Jahre im Depot, bevor sie überhaupt angerührt werden darf.
Rechnet man mit 6 Prozent Rendite pro Jahr, stehen zum 18. Geburtstag rund 2.100 Euro im Depot. Bis zum 65. Lebensjahr wächst dieser Betrag ohne jede weitere Einzahlung auf etwa 32.500 Euro an. Wie stark dieser Effekt allein von der Zeit getragen wird, lässt sich mit dem Zinseszins-Rechner für andere Renditeannahmen durchspielen.
Beispielrechnung – die tatsächlichen Werte hängen von der Wertentwicklung, den Kosten und der Steuerlast ab.
Zwei Einordnungen gehören dazu. Erstens ist das ein Nominalbetrag: Bei 2 Prozent Inflation über 59 Jahre entsprechen 32.500 Euro heutiger Kaufkraft von rund 10.100 Euro. Zweitens frisst die Kostenquote mit: Ein Prozent laufende Kosten pro Jahr sind über sechs Jahrzehnte kein Rundungsfehler, sondern kosten einen erheblichen Teil des Endbetrags. Der gesetzliche Deckel von 1 Prozent ist deshalb eine Obergrenze, kein Gütesiegel.
Wer die staatlichen 120 Euro im Jahr durch eigene Beiträge ergänzt, verschiebt die Größenordnung deutlich – bis zu 6.840 Euro jährlich sind laut Entwurf erlaubt. Was ein zusätzlicher monatlicher Sparbetrag über die gleiche Laufzeit ausmacht, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner.
Die Haken
Das Geld ist bis 65 gebunden. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung steht es also nicht zur Verfügung. Wer für solche Ziele spart, braucht einen zweiten, frei verfügbaren Topf.
Am Ende wird voll besteuert. Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei – ein echter Vorteil über 59 Jahre. Danach greift die volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge nach § 22 Nummer 5 EStG, nicht die Abgeltungsteuer. Wie viel unterm Strich bleibt, hängt vom persönlichen Steuersatz im Rentenalter ab.
Es ist ein Baustein, keine Lösung. 32.500 Euro nominal zum Rentenbeginn sind ein netter Grundstock, aber sie schließen keine Versorgungslücke. Wie groß der Abstand zwischen gesetzlicher Rente und gewünschtem Lebensstandard tatsächlich ist, lässt sich mit dem Rentenlücken-Rechner abschätzen – die Frühstart-Rente deckt davon einen kleinen Teil.
Was Eltern jetzt tun können
Konkret zu tun ist derzeit wenig, denn das Gesetz ist noch nicht beschlossen und die Standard-Depotverträge sind noch nicht am Markt. Zwei Dinge sind trotzdem sinnvoll:
Erstens den eigenen Jahrgang prüfen. Nur wer ein Kind mit Geburtsjahr 2020 hat, ist 2026 unmittelbar betroffen; alle anderen haben Zeit.
Zweitens die Kostenfrage im Blick behalten. Wenn die Anbieter ihre Standardprodukte vorstellen, ist die Effektivkostenquote die entscheidende Zahl – nicht der Name des Anbieters und nicht die Werbung. Bei einer Anlagedauer von knapp sechs Jahrzehnten entscheidet der Kostenunterschied über mehrere tausend Euro.
Häufige Fragen
Bekommt mein Kind das Geld automatisch?
Nein. Der Entwurf setzt voraus, dass die Eltern einen Altersvorsorgevertrag bei einem zugelassenen Anbieter abgeschlossen haben. Ohne Vertrag fließt keine Förderung.
Kann ich zusätzlich einzahlen?
Ja. Private Zuzahlungen sind laut Entwurf bis 6.840 Euro pro Jahr möglich. Auch Großeltern und Dritte können das Depot aufstocken.
Was passiert, wenn mein Kind das Geld früher braucht?
Das geförderte Kapital ist bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Für frühere Ziele ist die Frühstart-Rente der falsche Topf.
Ist das schon geltendes Recht?
Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; bis dahin durchläuft es das parlamentarische Verfahren und kann sich noch ändern.
Fazit
Die Frühstart-Rente ist ein kleiner Betrag mit sehr langem Hebel: 1.440 Euro staatliches Geld können bis zum Rentenbeginn nominal auf gut 32.000 Euro anwachsen, weil sie fast sechs Jahrzehnte liegen bleiben. Genau diese Bindung ist aber auch die Einschränkung – vor 65 kommt niemand an das Kapital. Für Eltern ist die praktische Konsequenz überschaubar: Jahrgang prüfen, das Gesetzgebungsverfahren abwarten und bei den kommenden Standardprodukten auf die Kostenquote achten. Wer die Altersvorsorge seines Kindes ernsthaft aufbauen will, wird um eigene Beiträge nicht herumkommen.
Quellen
- BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (FrühStRG), Stand 21.07.2026
- BMF: Eckpunktepapier zu Ausgestaltung und Umsetzung der Frühstart-Rente
- BMF: Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Eckpunkte für Frühstart-Rente
Numera Vision · Finanz-Redaktion — Stand: 8. August 2026
