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Wohngeld 2027: Kabinett beschließt Kürzung statt Erhöhung

26. August 20266 Min. Lesezeit
Wohngeld 2027: Kabinett beschließt Kürzung statt Erhöhung

Nach der Wohngeld-Reform vom Februar 2026, die mehr Haushalten einen Anspruch verschaffte, hat das Bundeskabinett im Juli 2026 die Richtung gewechselt: Ein neuer Gesetzentwurf sieht zum 1. Januar 2027 eine Kürzung des Wohngeldes vor. Die reguläre Fortschreibung entfällt, die Heizkostenkomponente wird halbiert. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums könnten dadurch rund ein Drittel der aktuell wohngeldberechtigten Haushalte ihren Anspruch verlieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026: Wohngeld wird zum 1.1.2027 gekürzt, nicht erhöht.
  • Heizkostenkomponente wird halbiert, die geplante Fortschreibung entfällt komplett.
  • Geschätzt 680.000 Haushalte könnten ihren Anspruch verlieren – rund ein Drittel aller Wohngeld-Haushalte.
  • Ziel: 1,5 Mrd. € Einsparung 2027, ab 2028 jährlich 2 Mrd. €.

Was der Entwurf konkret ändert

  • Fortschreibung ausgesetzt: Die für 2027 eigentlich vorgesehene automatische Erhöhung des Wohngeldes entfällt.
  • Heizkostenkomponente halbiert: Der dauerhafte Heizkostenzuschlag nach § 12 Wohngeldgesetz wird auf die Hälfte reduziert.
  • Berechnungsformel angepasst: Das Wohngeld wird künftig mit mehreren geänderten Rechengrößen ermittelt – zwei Haushalte mit heute identischem Wohngeldanspruch können nach der Reform unterschiedlich betroffen sein.

Der Gesetzentwurf soll gleichzeitig Verwaltungsvereinfachungen bringen: weniger Prüfaufwand, mehr Pauschalen bei der Einkommensermittlung, ein gestraffter Einkommenskatalog.

Kennzahl Wert
Wohngeldhaushalte aktuellca. 1,7 Millionen
Geschätzt betroffen (rund ein Drittel)ca. 680.000 Haushalte
Einsparung 20271,5 Mrd. €
Einsparung ab 2028 (jährlich)2 Mrd. €
Quelle: Bundesregierung, Kabinettsentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Juli 2026.

Warum die Kehrtwende

Hintergrund ist die Haushaltsplanung für 2027: Im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind Einsparungen von rund einer Milliarde Euro vorgesehen. Bauministerin Verena Hubertz hat die Neuordnung des Wohngeldes als einen der Wege genannt, dieses Ziel zu erreichen.

Wichtig für die Einordnung

Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen und können die geplanten Regelungen dabei noch verändern. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits Oppositionsanträge gegen die Kürzung eingereicht.

Der Kontrast zur Reform vom Februar 2026

Erst im Februar 2026 hatte eine Wohngeldreform den Kreis der Berechtigten erweitert. Der neue Entwurf bewegt sich in die Gegenrichtung: Wer heute knapp anspruchsberechtigt ist, könnte diesen Anspruch durch die halbierte Heizkostenkomponente und die geänderte Formel ab 2027 wieder verlieren – ohne dass sich am eigenen Einkommen etwas geändert hat.

Was bedeutet das für dich?

Wer aktuell Wohngeld bezieht oder plant, es zu beantragen, sollte den eigenen Anspruch nicht nur nach den 2026er-Regeln einschätzen. Der Wohngeld-Rechner bildet die aktuell gültige Berechnung ab – für eine erste Orientierung, ob sich ein Antrag noch vor dem Stichtag lohnt, ist das ein guter Ausgangspunkt, auch wenn sich die Formel 2027 ändert.

Fällt der Wohngeldanspruch künftig weg, wird die Mietbelastung wieder komplett zur eigenen Rechnung. Der Mietbudget-Rechner hilft dabei, realistisch einzuschätzen, welche Warmmiete auf Basis des eigenen Nettoeinkommens noch tragbar ist. Wie sich das verfügbare Nettoeinkommen zusammensetzt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Ist die Wohngeldkürzung schon beschlossen?

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 6. Juli 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bevor er zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Wie viele Haushalte sind betroffen?

Nach Schätzung des zuständigen Ministeriums könnte rund ein Drittel der derzeit etwa 1,7 Millionen wohngeldberechtigten Haushalte den Anspruch verlieren – etwa 680.000 Haushalte.

Was genau wird gekürzt?

Die für 2027 vorgesehene automatische Erhöhung entfällt, und die dauerhafte Heizkostenkomponente nach § 12 Wohngeldgesetz wird halbiert. Zusätzlich ändert sich die Berechnungsformel.

Widerspricht das nicht der Reform von Februar 2026?

Die Reform vom Februar 2026 hatte den Kreis der Berechtigten erweitert. Der neue Entwurf bewegt sich in die Gegenrichtung und ist von den Sparzielen für den Bundeshaushalt 2027 getrieben.

Kann sich am Entwurf noch etwas ändern?

Ja. Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen; Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf noch und können ihn anpassen.

Fazit

Nach der Ausweitung im Februar soll das Wohngeld zum 1. Januar 2027 wieder enger gefasst werden: keine reguläre Erhöhung, eine halbierte Heizkostenkomponente und eine neue Berechnungsformel, die Haushalte unterschiedlich hart trifft. Rund 680.000 Haushalte könnten ihren Anspruch verlieren – vorausgesetzt, der Entwurf übersteht Bundestag und Bundesrat unverändert. Wer betroffen sein könnte, sollte die eigene Situation vor dem Jahreswechsel neu durchrechnen.

Tags:WohngeldKürzungKabinettsentwurfWohnkosten2027
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