Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig. Ihre Höhe bestimmt allein das Bundesland, in dem die Immobilie liegt.
- 3,5 %: Bayern.
- 5,0 %: u. a. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen.
- 5,5 %: Hamburg, Sachsen.
- 6,0 %: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern.
- 6,5 %: NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein.
Hinweis: Stand 2025/2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts.