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Immobilien

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Beim Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an – und die unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich: von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein und im Saarland. Dieser Rechner zeigt dir sofort, wie viel Steuer auf deinen Kaufpreis entfällt.

Von Numera Vision · Immobilien-Redaktion · Immobilien, Haushalt & Alltag
Zuletzt aktualisiert:

Interaktiver Rechner

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Angaben ohne Gewähr.

Die Formel

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes. Beispiel NRW (6,5 %): 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €.

Warum ist das wichtig?

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und muss aus Eigenkapital bezahlt werden – Banken finanzieren sie meist nicht mit. Wer sie früh einplant, vermeidet böse Überraschungen bei der Finanzierung.

Beispielrechnung

Beispiel: 400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) → 26.000 € Grunderwerbsteuer. Dasselbe Haus in Bayern (3,5 %) kostet nur 14.000 € Steuer – ein Unterschied von 12.000 €.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig. Ihre Höhe bestimmt allein das Bundesland, in dem die Immobilie liegt.

  • 3,5 %: Bayern.
  • 5,0 %: u. a. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen.
  • 5,5 %: Hamburg, Sachsen.
  • 6,0 %: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern.
  • 6,5 %: NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein.

Hinweis: Stand 2025/2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts.

Methodologie & Quellen

Kernformel

Annuität = Darlehen × (Zins + Tilgung) ÷ 12; Restschuld nach n Jahren = Annuitätenformel

Annahmen

  • Grunderwerbsteuer-Sätze nach Bundesland: 3,5 % (BY/SN) bis 6,5 % (NRW/SH/BB/HE/SL).
  • Notar + Grundbuch: 1,5–2 % vom Kaufpreis (GNotKG).
  • Maklerprovision: 7,14 % geteilt (Käufer trägt 3,57 %), Hälftelung seit 2020 Pflicht.
  • Bauzins 2026: 3,3–4,0 % bei 10 J. Sollzinsbindung, 80 % Beleihung.
  • Mietrendite Brutto = Jahres-Kaltmiete ÷ Kaufpreis × 100; Netto zieht Bewirtschaftung 25–30 % ab.

Datenquellen

Methodologie zuletzt redaktionell geprüft: 08. Mai 2026

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Die Sätze reichen von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein). 5,0 % gelten u. a. in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen, 5,5 % in Hamburg und Sachsen, 6,0 % in Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

Kann ich Grunderwerbsteuer sparen?

Ja, in Grenzen: Bewegliches Inventar (Einbauküche, Möbel) gehört nicht zum Grundstückswert und kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden – das senkt die Bemessungsgrundlage. Der Betrag muss aber realistisch sein.

Gehören noch andere Kosten zu den Kaufnebenkosten?

Ja. Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 %) sowie – falls beauftragt – die Maklerprovision. Insgesamt liegen die Kaufnebenkosten oft bei 9–12 % des Kaufpreises.

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